Landwirtschaft | Im Streifgebiet des Augstbord-Rudels – die bisherige Bilanz

Acht Risse oberhalb von Zinal

Weitläufige Alpen. Die Alpe La Lé liegt hinten im Val d
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Weitläufige Alpen. Die Alpe La Lé liegt hinten im Val d'Anniviers, südwestlich von Zinal.
Foto: Keystone

Quelle: 1815.ch /dab 25.07.19 1
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Auch in diesem Sommer kommt es zu Wolfsangriffen auf den Alpen oberhalb von ­Zinal. Bei der Dienststelle für Jagd wurden im Juli acht Risse gemeldet.

Die bisherige Bilanz: Am 10. Juli wurden fünf Schafe tot aufgefunden, am 16. sowie in der Nacht auf Mittwoch jeweils eines – allesamt auf der Alpe La Lé zuhinterst im Val d’Anniviers. Dazu kommt ein weiteres Tier, das am 8. Juli auf einer Nachbarsalpe dem Wolf zum Opfer fiel. Acht Fälle im Juli, von denen die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere Kenntnis hat. ­Entsprechende Proben wurden zur Analyse geschickt, sagt Dienstchef Peter Scheibler. Genauere Rückschlüsse auf den oder die Angreifer seien deshalb noch nicht möglich.

Fast 40 Risse im letzten Sommer

Bekannt ist: Die Region liegt im Streif­gebiet des 2016 festgestellten Augstbord-Rudels. 2018 blieb es ohne Nachwuchs. Und auch in diesem Sommer bleibe der Nachweis für Jungwölfe bis dato aus, sagt Scheibler mit Blick in den Kanton Graubünden, wo am Mittwoch die Sichtung von drei Jungwölfe gemeldet worden ist.

Wie es mit den Tieren auf der Alpe La Lé jetzt weitergeht, schien am Mittwoch noch nicht vollständig geklärt. In Züchterkreisen hiess es, dass man die Situation nochmals abwägen werde. Ein Oberwalliser Züchter, der seine Tiere auf der Alpe sömmert, sagte derweil dieser Zeitung, dass er die Schafe am Samstag holen gehen wird.

Bereits im vergangenen Sommer kam es auf den weitläufigen Alpen oberhalb von Zinal zu zahlreichen Wolfsangriffen. Fast vierzig Nutztiere wurden gerissen. Eine Abschussbewilligung konnten die kantonalen Behör- den aber nicht erteilen, zumal der Abschuss einzelner Wölfe inner-halb eines Streifgebiets eines Ru-dels nicht zulässig ist. Eine Regu-lation sei nur möglich, wenn innert einer Frist von drei Monaten 15 Nutztiere in geschützten oder nicht schützbaren Situationen gerissen würden und eine neue Re-produktion beim Rudel nachgewiesen werde, so der sperrige Wortlaut der Jagdverordnung.

dab
25. Juli 2019, 06:00
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Kommentare

  • Arthur Heinzmann, Visp - vor 6 Jahre ↑14↓3

    Der Wolf ist ein schwieriges Thema...
    Die direkt Betroffenen, die es interessiert, können nichts dagegen unternehmen und die, die was dagegen unternehmen könnten, interessiert es nicht.

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