Wirtschaft | Kampf gegen Schwarzarbeit

Aktivierung der ersten elektronischen Ausweise im Wallis

Mit der Berufskarte kann überprüft werden, ob ein Arbeiter einen Arbeitsvertrag besitzt und ihre Sozialabgaben bezahlt wurden. (Symbolbild)
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Mit der Berufskarte kann überprüft werden, ob ein Arbeiter einen Arbeitsvertrag besitzt und ihre Sozialabgaben bezahlt wurden. (Symbolbild)
Foto: 1815.ch

Quelle: 1815.ch 02.11.17 0
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Der Walliser Baumeisterverband (WBV) hat am Donnerstagmorgen die ersten elektronischen Ausweise des Kantons präsentiert, mit denen 15 Arbeiter in der Region Sitten ausgestattet sind. Anhand dieser Berufskarte kann überprüft werden, ob ein Arbeiter einen Arbeitsvertrag besitzt und ihre Sozialabgaben bezahlt wurden.

Praktisch versorgt der WBV nunmehr Unternehmen auf Anfrage mit einem fälschungssicheren Ausweis für jeden Arbeitnehmer. Letzterer ist gehalten, diese Karte bei der Arbeit stets mit sich zu führen. Der persönliche Ausweis umfasst die Identität des Arbeiters sowie einen QR-Code. Wird er mit Hilfe eines Smartphones gescannt, greifen die Kontrolleure der paritätischen Kommissionen und die Arbeitsinspektoren auf die persönlichen Daten und das Foto des Arbeiters zu. Sie können umgehend überprüfen, ob die Sozialabgaben des Arbeitnehmers bezahlt wurden und ob dieser einen Arbeitsvertrag hat. Die Kontrollen erfolgen mit Hilfe einer sicheren Anwendung namens «CERBER», die mit einer bankartigen Authentifizierung ausgestattet ist, sodass der Datenschutz gewährleistet ist.

Mit dem Ausweis, der derzeit noch auf freiwilliger Basis eingesetzt wird, lassen sich Verstösse gegen das Arbeitsgesetz und das Ausländergesetz, die Nichteinhaltung der NAV und Sicherheitsmängel aufdecken, heisst es in einer Mitteilung des WBV. Es stehe enorm viel auf dem Spiel, da die Schwarzarbeit im Wallis jährlich finanzielle Verluste von schätzungsweise 1,2 Milliarden Franken bei den Steuereinnahmen und den Sozialversicherungen verursache.

Am Ende verbindlich

Unterstützt von den Sozialpartnern beabsichtigt der WBV, den Ausweis in naher Zukunft verbindlich einzuführen. Idealerweise sollte die Massnahme, verbunden mit gewissen Kriterien, in die Bundesgesetzgebung aufgenommen werden. Sollte sich das als unmöglich erweisen, dann könnte die Baubranche das Prinzip in ihren allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag integrieren. Eine Verankerung in der kantonalen Gesetzgebung könnte damit einhergehen. Das Walliser System fusst auf dem Modell, das im Kanton Waadt und teilweise auch in Freiburg bereits genutzt wird.

pd/noa
02. November 2017, 10:23
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