Zweitwohnungsgesetz | Staatsrat stellt 137 Gebäude im Albiner Dorfkern unter Schutz

Keinen Bewilligungsbeschränkungen für ortsbildprägende Gebäude

Ortsbildprägende Gebäude können auch für den Zweitwohnungsbau genutzt werden. Diese sei für den Erhalt des Dorfes und seines Gebäudebestandes unerlässlich.
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Ortsbildprägende Gebäude können auch für den Zweitwohnungsbau genutzt werden. Diese sei für den Erhalt des Dorfes und seines Gebäudebestandes unerlässlich.
Foto: zvg

Quelle: 1815.ch 04.09.19 0
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Als erste Gemeinde im Oberwallis verfügt Albinen über ein umfassendes Inventar ortsbildprägender Gebäude, das nach den neuen gesetzlichen Vorgaben und Leitlinien erarbeitet wurde. Die Gebäude im Dorfkern wurden vom Staatsrat unter Schutz gestellt und unterstehen deshalb nicht den Einschränkungen durch das Zweitwohnungsgesetz.

Gemäss Mitteilung der Gemeindeverantwortlichen hat der Walliser Staatsrat am 28. August die erste Etappe des Albiner Dorfinventars homologiert. Dazu gehören auch die nötigen Anpassungen des Baureglements. Die Etappe umfasse die Bewertung, Klassierung und Unterschutzstellung von 137 umgebauten und noch nicht umgebauten Ökonomiebaute in der Dorfkernzone. Diese Zone gehöre zum ISOS-Inventar von nationaler Bedeutung.

Das Inventar wurde während zwei Jahren von Fachleuten in Zusammenarbeit mit der kantonalen Dienststelle für Hochbau und Denkmalpflege erarbeitet. Vor der Homogolation habe es ein mehrstufiges Auflageverfahren gegeben, in das auch die Eigentümer und die Urversammlung einbezogen wurden. Kernstück seien die «elektronischen Objekt-Blätter, in denen jedes der 137 Gebäude einzeln bauhistorisch und architektonisch beschrieben und eingestuft sowie fotografisch dokumentiert ist».

Wieder für den Zweitwohnungsbau offen

Mit der Homologation der Klassierung und Unterschutzstellung durch den Staatsrat habe die Gemeinde die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, «damit gemäss Artikel 9 des Zweitwohnungsgesetzes ortsbildprägende Gebäude keinen Bewilligungsbeschränkungen unterworfen sind», so die Verantwortlichen weiter. Das bedeute konkret, dass sie - obwohl auch Albinen wie die meisten Oberwalliser Gemeinden den Einschränkungen des Zweitwohnungsgesetzes unterliegt - auch für den Zweitwohnungsbau genutzt werden können. Diese Nutzungsmöglichkeiten seien für den Erhalt des Dorfes und seines Gebäudebestandes unerlässlich.

Zweite Etappe kurz vor dem Abschluss

Inzwischen sei in Albinen auch die zweite Inventar-Etappe mit den Wohnhäusern in der Dorfkernzone so weit fortgeschritten, dass noch im Oktober/November des laufenden Jahres die Validierung durch den Kanton erfolgen und das anschliessende öffentliche Auflageverfahren durchgeführt werden kann. Die zweite Etappe werde insofern etwas einfacher sein, weil mit der nun homologierten Teilrevision des Baureglements die baurechtlichen Grundlagen bereits gegeben sind.

pd/tma
04. September 2019, 15:29
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