Wahlbetrug | Laut der Staatsanwaltschaft reagierte Stadtgemeinde Brig-Glis zu spät

199 gefälschte Wahlzettel bei den Grossratswahlen 2017

Einer zu wenig. Die Wahrscheinlichkeit ist gross, dass die  CSPO-Fraktion durch den Wahlbetrug einen Sitz an die  SVPO verlor.
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Einer zu wenig. Die Wahrscheinlichkeit ist gross, dass die CSPO-Fraktion durch den Wahlbetrug einen Sitz an die SVPO verlor.
Foto: Walliser Bote

Quelle: 1815.ch 26.06.18 1
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Der Umfang des Wahlbetrugs bei den Grossratswahlen ist grösser als bisher angenommen. Mit 199 Wahlzetteln, mehrheitlich pro SVPO ausgefüllt, ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass im Wahlkreis Brig (Bezirke Brig, Östlich-Raron und Goms) der vierte Sitz der SVPO eigentlich der CSPO gehört. Die Verhandlung wird am 30. August 2018 stattfinden.

In der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft stehen nun erstmals konkrete Zahlen. Insgsamt sei davon auszugehen, dass der Angeklagte zwischen dem 16. Februar 2017 und dem 5. März 2017 in Brig-Glis und Naters 199 Wahlzettel gestohlen, ausgefüllt und dann auf den Gemeindeverwaltungen abgegeben hat. Profitiert haben die «SVPO im Allgemeinen und im Besonderen die Kandidaten Frabetti, Wyer, Graber, Kiedaisch, Salzmann und Hildbrand». Aufgrund des knappen Ausgangs erhärtet sich damit die These, dass die SVPO auf Kosten der CSPO im Wahlkreis Brig gewann.

Ihn Visp hat der Angeklagte im ersten Wahlgang keine Wahlzettel gestohlen. Im zweiten Wahlgang, als es «nur» noch um die Staatsratswahlen ging, wurden in Visp mindestens sechs, in Brig-Glis 73 und in Naters 81 Wahlzettel gestohlen.

Keine guten Zensuren erhält in der Anklageschrift auch die Stadtverwaltung von Brig-Glis. Bereits nach dem ersten Wahlgang wurde Stadtschreiber Eduard Brogli von Angestellten auf Unregelmssigkeiten hingewiesen. «Dieser hat es unterlassen die Polizei oder die Staatsanwaltschaft zu informieren.» Der Stadtschreiber hat laut der Staatsanwaltschaft «sogar Beweismittel, welche die Wahlfälschung des ersten Wahlgangs bewiesen haben, unter Verschluss gehalten und nicht der Strafanzeige beigelegt.» Strafrechtlich ist das Verhalten laut der Staatsanwaltschaft nicht relevant. Die bisherigen Untersuchungskosten belaufen sich auf über 40000 Franken, davon fast 30000 Franken für Leistungen des Insituts für Rechtsmedizin in Bern.

hbi
26. Juni 2018, 12:03
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Kommentare

  • Peter Fux, St. Niklaus VS - vor 7 Jahre ↑9↓1

    Herr E.B. sollte die Kosten übernehmen, und der Stapi. auch!

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