ASTRA-Affäre | Bundesanwaltschaft entlässt Beschuldigte aus U-Haft

Wieder auf freiem Fuss

Fertig U-Haft. Die drei Personen, welche im Zusammenhang  mit Arbeitsvergaben an das Konsortium Frutiger/Interalp inhaftiert waren, sind entlassen worden.
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Fertig U-Haft. Die drei Personen, welche im Zusammenhang mit Arbeitsvergaben an das Konsortium Frutiger/Interalp inhaftiert waren, sind entlassen worden.
Foto: Walliser Bote

Quelle: WB 22.04.16 1

Die drei Personen, die in Zusammenhang mit den Bestechungsvorwürfen bei Arbeitsvergaben am Simplon in Untersuchungshaft genommen wurden, sind entlassen worden.

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  • Ein Unternehmer und der Chef der Aussenstelle Visp verhaftet

Seitens der Bundesanwaltschaft wollte man über die näheren Umstände der Entlassung keine Angaben machen. Die Bundesanwaltschaft präzisierte gestern lediglich, dass die drei aus der U-Haft entlassenen Personen «nach wie vor Beschuldigte im Rahmen des Verfahrens“ seien. Die Bundeskriminalpolizei hat am 17. März 2016 eine Hausdurchsuchung bei der Aussenstelle Visp des Bundesamts für Strassen (ASTRA) vorgenommen.

Zwei Mitarbeiter der Aussenstelle wurden verhaftet. Gleichzeitig wurde auch ein Haftbefehl gegen den Geschäftsführer der Interalp AG erlassen. Die Hausdurchsuchungen wurden von der Bundeskriminalpolizei im Auftrag der Bundesanwaltschaft durchgeführt. Das Zwangsmassnahmengericht ist am 18. März 2016 dem Haftantrag der Bundesanwaltschaft gefolgt und hat die vorläufige Haft dieser drei Personen für drei Monate angeordnet.

Das Strafverfahren wurde im Frühjahr 2015 wegen Verdachts der aktiven und passiven Bestechung schweizerischer Amtsträger (Art. 322ter StGB/Art. 322quater StGB) sowie des Verdachts der ungetreuen Amtsführung (Art. 314 StGB) eröffnet. Die Bundesanwaltschaft bestätigte am 23. März, dass es Verstösse gegen das Beschaffungswesen gegeben haben könnte.

hbi
22. April 2016, 05:00
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Kommentare

  • luwa - vor 9 Jahre ↑2↓1

    Die drei Personen sollten die falsch berechneten mehrkosten selbst bezahlen,das sind ja richtige GAUNER !

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