Allgemeines Feuerverbot bleibt bestehen | Ausnahme für die 1. Augustfeierlichkeiten

Nur Profis dürfen es knallen lassen

Es ist zuwenig Regen gefallen: Private dürfen deshalb am 1. August nicht herum böllern.
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Es ist zuwenig Regen gefallen: Private dürfen deshalb am 1. August nicht herum böllern.
Foto: Klaus Minnig

Quelle: 1815.ch 29.07.15 6
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Seit dem Feuerverbot, das vor wenigen Tagen erlassen wurde, hat sich die Situation nicht wesentlich verbessert. Trotzdem: Die 1. August-Feierlichkeiten dürfen befeuert werden - aber nur von Profis.

Für die 1. Augustfeierlichkeiten 2015 können die Gemeinden ausnahmsweise gesicherte Zonen bestimmen, die von der Feuerwehr überwacht werden müssen; die Risikozonen sind ausgeschlossen (Zonen in Waldesnähe). In diesen Zonen und nur unter den obgenannten Bedingungen ist Feuerwerk und das Abfeuern von Feuerwerkskörpern durch Fachpersonen zugelassen, wie der kantonale Informationsdienst meldet.

Die Gemeinden würden die Verantwortung für diese Zonen tragen und die Kontrolle bezüglich der Einhaltung des Verbotes auf dem restlichen Territorium garantieren. Das Entfachen von Feuer und Abfeuern von Feuerwerkskörpern bleibt für Private jedoch weiterhin verboten.

Die letzten Gewitter hätten lokal etwas wenig Niederschlag gebracht, haben aber die gefährliche Situation im allgemein nicht entschärfen können, heisst es weiter. Obwohl «Meteo Schweiz» in den nächsten Tagen einige Gewitter voraussagt, bleibt die Gefahr von Wald- und Flurbränden bestehen und wird wahrscheinlich wieder steigen.

Die Bevölkerung ist gebeten, die Anordnungen der Gemeindebehörden für die 1. August-Feierlichkeiten genauestens zu befolgen und alles zu unternehmen, damit die Wälder, Wiesen, Brachlandschaften, Maiensäsen und Wohnzonen auf Kantonsgebiet von Bränden verschont bleiben.

Eine Entspannung der Lage ist erst nach einer intensiven Regenperiode von mindestens drei Tagen zu erwarten. Kurze Regenschauer und Gewitter vermögen die gefährliche Situation nicht zu entschärfen. Bei einer wesentlichen Veränderung der Lage werden neue Massnahmen getroffen und Gemeinden und Medien neu informiert.

Die Gemeinden sind gemäss geltender gesetzlicher Grundlagen auf ihrem Territorium verantwortlich für die Durchsetzung dieser Massnahmen. Die offiziellen Kontrollorgane werden jegliche Widerhandlungen den zuständigen Behörden anzeigen.

rul
29. Juli 2015, 12:30
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Kommentare

  • Imhof Fredy - vor 11 Jahre ↑7↓1

    wie soll Mann kontrollieren ob es Profis sind die das Feuerwerk zünden?!
    Gibt es denn genug Kontrollorgane?!
    Denkt jemand auch an die Tiere die vor dem Feuerwerk Angst haben?!

    antworten

  • Alexius - vor 11 Jahre ↑5↓1

    Man kann ja auch mit Platzpatronen rumballern. Das knallt ordentlich und man kann dabei keinen Waldbrand verursachen.

    antworten

  • Däggi - vor 11 Jahre ↑4↓7

    "Das Entfachen von Feuer und Abfeuern von Feuerwerkskörpern bleibt für Private jedoch weiterhin verboten." - wenn ich nicht zu Hause bin, bin ich ja auch nicht privat... odddääärrrr???

    antworten

    • soso - vor 11 Jahre ↑3↓1

      http://www.enzyklo.de/Begriff/Privatperson

      Vielleicht hilft dir das weiter!

  • David - vor 11 Jahre ↑8↓1

    Gibt es eine Definition wer als Profi gilt?

    antworten

  • Anna - vor 11 Jahre ↑19↓3

    Den Entscheid finde ich nicht gut. Es wird am 1. August viel zu viele Profis geben.

    antworten

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