Justiz | Die Verteidigung machte am Donnerstag geltend, dass die Angeklagte unter dem Einfluss des Geburtsvorgans gestanden habe

Baby erstickt: Walliser Staatsanwalt fordert zehn Jahre Gefängnis

Das Bezirksgericht Siders hatte die Frau im September 2017 wegen Kindestötung mit zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung bestraft. Die Verteidigung plädiert für ein Festhalten am Strafmass. Der Staatsanwalt fordert eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren wegen Mordes.
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Das Bezirksgericht Siders hatte die Frau im September 2017 wegen Kindestötung mit zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung bestraft. Die Verteidigung plädiert für ein Festhalten am Strafmass. Der Staatsanwalt fordert eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren wegen Mordes.
Foto: Walliser Bote

Quelle: SDA 22.08.19 0
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Eine junge Mutter, die Ende 2015 im Wallis ihr Neugeborenes erstickt hat, soll für zehn Jahre ins Gefängnis. Dies fordert die Staatsanwaltschaft im Berufungsprozess, der am Donnerstag am Walliser Kantonsgericht stattgefunden hat.

Das Bezirksgericht Siders hatte die Frau im September 2017 wegen Kindestötung mit zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung bestraft. Die Verteidigung plädiert für ein Festhalten am Strafmass. Der Staatsanwalt hatte Berufung gegen das Urteil eingelegt. Er fordert eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren wegen Mordes.

Die zum Tathergang 33-jährige Frau bestreitet nicht, dass sie im Dezember 2015 ihr viertes Kind getötet hat. Sie hatte das Baby ganz allein bei sich zuhause zur Welt gebracht. Nur wenige Stunden nach der Geburt steckte sie das Neugeborene in einen Plastiksack und entsorgte diesen bei einem Bahnhof in einem Abfallcontainer.

Keine Traurigkeit

Die Verteidigung machte am Donnerstag geltend, dass die Angeklagte unter dem Einfluss des Geburtsvorgans gestanden habe. Sie habe nicht bewusst oder grausam gehandelt, weil sie sich in einem physisch und psychisch völlig verwirrten Zustand befunden habe.

Die Frau habe nicht einmal traurig sein können, da das Baby für sie gar nicht existiert habe. Die Verteidigung verwies auf das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB), das für solche Fälle den privilegierten Tatbestand der Kindestötung vorsieht.

Laut StGB gilt er dann, wenn eine Mutter ihr Kind "während der Geburt tötet" oder "solange sie unter dem Einfluss des Geburtsvorganges steht". Hierfür sieht das StGB eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.

Gefühlskalt und bewusst

Der Staatsanwalt stützte sich demgegenüber auf die Schlussfolgerungen eines psychiatrischen Gutachtens. Dabei sei klar ersichtlich worden, dass bei der Angeklagten der Geburtsvorgang keine Rolle gespielt habe. Vielmehr habe die Frau mit "Gefühlskälte, Entschlossenheit und Selbstbeherrschung" gehandelt.

Das Urteil des Kantonsgerichts wird in einigen Wochen erwartet.

22. August 2019, 15:11
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