Gemeindeverwaltung | Baudossier-Affäre der Gemeinde Bagnes

Zweiter Expertenbericht kommt zu positiven Schlüssen

Verbier. Ein zweiter Expertenbericht kommt zum Schluss, dass die Gemeinde Bagnes bei Entscheiden zu neuen neuen Baudossiers das geltende Recht einhält.
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Verbier. Ein zweiter Expertenbericht kommt zum Schluss, dass die Gemeinde Bagnes bei Entscheiden zu neuen neuen Baudossiers das geltende Recht einhält.
Foto: Walliser Bote

Quelle: 1815.ch 0

Ein zweiter Expertenbericht kommt zum Schluss, dass die Gemeinde Bagnes bei Entscheiden zu neuen neuen Baudossiers das geltende Recht einhält. Die Arbeiten müssen allerdings beschleunigt werden, damit alle betroffenen Dossiers bis Ende Jahr behandelt werden können.

Nach einem ersten Bericht, der die Zweckmässigkeit der vom Kanton seit Bekanntwerden von rechtswidrigen Bauten in Verbier im Jahr 2016 unternommenen Schritte bestätigte, hat der Experte Jean-Luc Baechler, Anwalt und ehemaliger Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, dem Staatsrat nun seinen zweiten Bericht über die von der Gemeinde eingeführten Verfahren und Massnahmen unterbreitet.

Daraus geht hervor, dass die Gemeinde bei Entscheiden zu neuen Dossiers das geltende Recht einhält. Die eingeführten Verfahren zur Korrektur der Konsequenzen der in der Vergangenheit erfolgten Unregelmässigkeiten wurden ebenfalls für gut befunden. Die Arbeiten müssen allerdings beschleunigt werden, damit alle betroffenen Dossiers bis Ende Jahr behandelt werden können.

Insgesamt registrierte die Gemeinde 1265 Baudossiers, für die zwischen April 2012 und dem 27. April 2016 (Ermahnung des Staatsrates) eine Bewilligung erteilt wurde. Zum heutigen Zeitpunkt bleiben 166 Fälle, die Gegenstand einer Detailuntersuchung im Hinblick auf ein Regularisierungsverfahren bilden müssen. 145 Dossiers müssen noch behandelt werden. Hinzu kommen 117 hängige Baupolizeidossiers. Der Experte stellt jedoch fest, dass die Gemeinde umfassende Massnahmen ergriffen hat, um die 18 Auflagen des Staatsrates vom 13. Juni 2018 zu erfüllen. Sie haben ihre Früchte getragen, denn die meisten dieser Auflagen wurden inzwischen erfüllt oder stehen kurz davor.

Trotzdem bleibt noch viel zu tun, um die «Altlasten» aufzuarbeiten. Abschliessend schlägt Jean-Luc Baechler eine Reihe von vorsorglichen Massnahmen vor, die von der Aufsichtsbehörde zu ergreifen sind, falls es der Gemeinde nicht gelingen sollte, die noch anstehenden Schritte fristgerecht abzuschliessen. Überdies gibt er mehrere Denkanstösse, um es dem Staatsrat allenfalls zu ermöglichen, griffigere Massnahmen im Zusammenhang mit den Baudossiers der Gemeinden zu ergreifen (z.B. Beschwerderecht des Kantons in Sachen Baubewilligungen, obligatorische Vormeinung der Dienststellen usw.).

Im Übrigen weist der Experte darauf hin, dass die von der Staatsanwaltschaft angestrengte Strafuntersuchung nicht unterschätzt werden darf, die zu gegebener Zeit die individuellen Verantwortlichkeiten für jeden Einzelfall festlegen und aufzeigen wird, ob ein regelrechtes organisiertes System existierte.

zen

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