Cannabis | Kantönligeist bei Regeln zu Cannabisbesitz

Bei der Bestrafung von Hanfbesitzern tut sich Röstigraben auf

Wer geringe Mengen Cannabis in seiner Tasche mitträgt, wird in der Deutschschweiz künftig mehrheitlich von einer Busse verschont, nicht so in der Romandie. (Themenbild)
1/1

Wer geringe Mengen Cannabis in seiner Tasche mitträgt, wird in der Deutschschweiz künftig mehrheitlich von einer Busse verschont, nicht so in der Romandie. (Themenbild)
Foto: Keystone

Quelle: SDA 29.09.17 0
Artikel teilen

Nach einem Bundesgerichtsentscheid von Anfang September passen viele Kantone ihre Strafpraxis bei Cannabisbesitz an. Doch eine sda-Umfrage zeigt: Die Romandie bleibt im Umgang mit Hanfbesitz restriktiv. Einheitliche Regeln liegen in weiter Ferne.

Bis heute werden Kiffer und Hanfbesitzer nicht in allen Kantonen gleich behandelt. Dabei ist der Rechtsrahmen eigentlich schon länger klar geregelt: Seit Oktober 2013 ist im Betäubungsmittelgesetz festgehalten, dass bis zu zehn Gramm Cannabis als geringfügige Menge gelten.

Bei der Rechtsauslegung bestehen aber noch immer viele Unsicherheiten. So ist beispielsweise nicht eindeutig, ob das Ordnungsbussenverfahren ausschliesslich den Konsum oder auch den Besitz von Cannabis erfasst.

Verfahrenskosten unzulässig

Etwas Klarheit verschafft nun das Bundesgericht mit einem aktuellen Urteil vom 6. September. Darin werden verschiedene Punkte festgehalten.

Erstens: Der Besitz von geringen Mengen Marihuana und Haschisch ist im Grundsatz verboten, aber straffrei. Zweitens: Die Auferlegung der Verfahrenskosten für die Lagerung, Verwaltung und Vernichtung des Cannabis ist nicht gerechtfertigt. Drittens: Das Ausstellen einer Verfahrensgebühr für weiteren Aufwand ist nicht rechtens.

Dem Besitzer von Kleinstmengen Cannabis dürfen also keine Folgekosten mehr auferlegt werden. Offen lässt das Bundesgericht, ob das Cannabis eingezogen werden soll und ob ein Verfahren an die Hand genommen werden darf.

Deutschschweizer Kantone handeln

Verschiedene Justizbehörden haben das Urteil zum Anlass genommen, ihre Praxis zu ändern, wie eine Umfrage aller Regionalbüros der Nachrichtenagentur sda zeigt. Beispielsweise der Kanton Basel-Stadt, welcher den erwähnten Fall vor Bundesgericht gezogen hat, handelt. Ab sofort werden dort beim Besitz von geringfügigen Mengen Cannabis keine Kosten mehr erhoben. Die gleiche Regelung gilt neu auch in Baselland, Luzern (für Erwachsene), Uri, Zürich (vorläufig), Zug (vorläufig), Nidwalden, Obwalden, Schaffhausen, Graubünden, Glarus und Thurgau.

Mehrere Kantone ahnden bereits seit Inkrafttreten des revidierten Betäubungsmittelgesetzes im Jahr 2013 den Besitz von bis zu zehn Gramm Cannabis nicht, wenn keine Anzeichen auf Konsum oder Handel bestehen. Dazu gehören die Kantone Bern und Schwyz. Im Kanton Aargau wurde diese Praxis auf Anfang 2017 eingeführt.

Restriktive Romandie

Doch nicht überall wird das Urteil des Bundesgerichts umgesetzt. Die Westschweizer Kantone Genf, Waadt, Wallis, Jura und Freiburg sowie die Deutschschweizer Kantone Solothurn, St. Gallen und die beiden Appenzell halten bis auf weiteres an ihrer restriktiven Praxis fest. Dort werden Besitzern von kleinen Mengen Cannabis auch künftig Kosten auferlegt. In Neuenburg fallen Kosten nur dann an, wenn die Beschlagnahmung in Zusammenhang mit der Konsumation steht.

Man gehe davon aus, dass "wer Cannabis mitführt, auch ein Konsument ist", sagte der St. Galler Polizeisprecher Hanspeter Krüsi. In mehreren Kantonen analysieren die Justizbehörden aber das Bundesgerichtsurteil und wollen die Situation "so schnell wie möglich klären".

Wer kifft, wird gebüsst

In den meisten Kantonen nimmt die Polizei den Personen das Cannabis nach der Kontrolle ab, wägt es und vernichtet dieses. Wird eine Person beim Kiffen erwischt, fällt vielerorts eine Ordnungsbusse an. Die sda-Umfrage zeigt aber auch hier grosse Unterschiede auf. Bei der Sanktionierung gibt es offenbar kifferfreundlichere und kifferfeindlichere Kantone.

Zahlen des Justiz- und Sicherheitsdepartements Basel-Stadt zeigen beispielsweise, dass in den vergangenen Jahren zwischen 111 und 143 Personen mit einer Ordnungsbusse belegt wurden. Im Kanton Luzern kam es zu rund 700 Straffällen mit Hanf, Haschisch oder Marihuana, in Uri wurden zwischen 32 und 45 Ordnungsbussen verteilt.

Hartes Durchgreifen in Genf

In den Kantonen Ob- und Nidwalden wurden im vergangenen Jahr 21 respektive 53 Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz als Übertretung geahndet, die klar im Zusammenhang mit Eigenkonsum standen.

Tendenziell wird auch bei der Bestrafung von Cannabiskonsum in der Romandie härter durchgegriffen als in der Deutschschweiz, wie die der sda vorliegenden Zahlen zeigen. Im Kanton Neuenburg wurden in den vergangenen drei Jahren zwischen 352 und 459 Ordnungsbussen verteilt, in Genf sogar zwischen 747 und 1712. Im Kanton Freiburg wurden in den Jahren 2014 bis 2016 zwischen 662 und 973 Kiffer gebüsst.

29. September 2017, 13:57
Artikel teilen

Artikel

Kommentare

Noch kein Kommentar

Kommentar

schreiben

Loggen Sie sich ein, um Kommentare schreiben zu können.

zum Login
Corona Infoseite

Wallis: Abgesagt oder verschoben wegen Corona

Veranstaltungen

  • Hier ansehen.
  • Newsticker
  • Meistgelesen
  • 20:00 Ab morgen ein neues News-Portal für das Oberwallis
  • 19:45 Polizei löst Party auf
  • 17:00 Eine Region – ein News-Portal
  • 16:21 Update: Flächenbrand in Törbel verläuft glimpflich
  • 12:47 Staubtrockene erste Aprilhälfte
  • 09:58 Türkischer Präsident Erdogan lehnt Rücktritt seines Innenministers ab
  1. «Ich wurde fünf Stunden lang brutal vergewaltigt»
  2. Bester Gebäudetechnikplaner
  3. Lebendige Traditionen
  4. Ebener folgt auf Bellwald
  5. Ab morgen ein neues News-Portal für das Oberwallis
  6. Heimattagung in St. Niklaus
Aktuelle Verkehrsmeldungen

Kolumne | Diese Woche zum Thema:

Offene Fragen zur Corona-Pandemie

Peter Bodenmann und Oskar Freysinger schreiben bis auf weiteres im Walliser Bote.

RZ | Der ehemalige SP-Schweiz-Präsident und Hotelier Peter Bodenmann und Alt-Staatsrat und [...]

Oberwalliser Baby-Galerie

Valea ImfeldTena MatijevicMartín Stephan
zur Baby-Galerie
Anmeldung - WB Newsletter

Walliser Bote - Newsletter

    Täglich informiert mit dem WB-Newsletter!
  • Jetzt registrieren unter: www.1815.ch/newsletter

1815.märt - Jetzt inserieren

Hier können Sie Ihre Inserate direkt, günstig und flexibel im Walliser Bote und der Rhone Zeitung aufgeben.

Logo WalliserBote
  • Walliser Bote - Stellen
  • Walliser Bote - Immobilien
  • Walliser Bote - 5 Liber
  • Walliser Bote - Fahrzeuge
  • Walliser Bote - Diverses
  • Walliser Bote - Erotik
Logo Rhonezeitung
  • Rhone Zeitung - Inserate
  • Rhone Zeitung - 5 Liber
  • Rhone Zeitung - Baby Galerie - Kostenlos

Publikationen 2020

  • WB Publikationen 2020 [PDF]
  • RZ Publikationen 2020 [PDF]
Tweets von @1815_online
Rotten Verlag News

Kultur Wallis

    mehr

    Kursangebote

    Fehler beim laden der XML Datei

    mehr

    Das Walliser Erlebnismagazin

    Bergluft

    • Bergluft Nr. 30 [PDF]
    • Bergluft Nr. 29 [PDF]
    • Bergluft Nr. 28 [PDF]
    • Bergluft Nr. 27 [PDF]
    • Bergluft Nr. 26 [PDF]
    • Bergluft Nr. 25 [PDF]
    • Bergluft Nr. 24 [PDF]
    • Bergluft Nr. 23 [PDF]
    Bei der Bestrafung von Hanfbesitzern tut sich Röstigraben auf | 1815.ch
    • Trauer
    • Login
    • ePaper
    • Babies
    • Umfragen
    • Videos
    • Bilder
    • Wetter
    • Suchen
    • 1815 Märt
    • Abo
    • Werbung
    • Newsletter
    • Impressum
    • Kontakt
    • Leser-Reporter
    Mengis Gruppe: Pomona Media AG
    Rotten Verlags AG
    Alpmedia AG
    1815.ch
    Wetter-Cam
    : °/°
    • Login
    • Abo
    • Werbung
    • Newsletter
    • Kontakt
    • Leser-Reporter
    • Babies
    • Umfragen
    • Bilder
    • Videos
    • Trauer
    • Sie sind hier:
    • Home
    • News
    • Wallis
    • Aktuell
    • Bei der Bestrafung von Hanfbesitzern tut sich Röstigraben auf

    Sitemap

    Impressum

    NEWS

    • Wallis
    • Schweiz
    • Ausland
    • Sport

    ABONNEMENTS

    • Aboservice
    • Alle Aboangebote
    • Probeabo
    • Ferienumleitung
    • Adresse ändern

    VERLAG & SERVICES

    • Regio Info
    • RSS
    • Werbung
    • Tarifdoku: WB, RZ, 1815

    MENGIS GRUPPE

    Pomonastrasse 12
    3930 Visp
    Tel. +41 (0)27 948 30 30
    Fax. +41 (0)27 948 30 31
    • Kontakt

     

    • Mengis Druck und Verlag AG
    • Rotten Verlags AG
    • Alpmedia AG

    © 2025 Mengis Druck und Verlag AG - Alle Rechte vorbehalten | Kontakt | Impressum | Datenschutzerklärung | AGB Abo | AGB Werbung | AGB 1815.club | AGB Rotten Verlags AG

    Website by update AG, Zürich