Grosser Rat | Parlament verabschiedet Bergbahnengesetz

Das Wallis in der Pionier-Rolle

Wichtige Hilfestellung. Dank dem neuen Bergbahnengesetz kommt die Branche nun zu Geldern, an die sie sonst nicht herangekommen wäre. Im Bild die Lauchernalpbahnen und das Bietschhorn.
1/1

Wichtige Hilfestellung. Dank dem neuen Bergbahnengesetz kommt die Branche nun zu Geldern, an die sie sonst nicht herangekommen wäre. Im Bild die Lauchernalpbahnen und das Bietschhorn.
Foto: wb

Quelle: 1815.ch 17.05.18 0
Artikel teilen

Das Kantonsparlament hat sich heute in der Vorreiterrolle gefallen. Als schweizweit erster Kanton ist im Wallis ein Gesetz zur Förderung der Bergbahnen verabschiedet worden. Grundsätzlich geht es darum, jenen Bergbahnen unter die Arme zu greifen, die auf einer wirtschaftlich überlebensfähigen Basis stehen.

So soll ein eigener Bergbahnenfonds geschaffen werden, der insgesamt 270 Millionen Franken für den Investitionsbedarf der Walliser Bergbahnen bereitstellt. Dieser Fonds soll pro Jahr mit 17 Millionen Franken alimentiert werden.

Die EBITDA-Marge als Hürde

Zentraler Pfeiler des Gesetzes sind Darlehen und Bürgschaften. Künftig kann der Staat Bergbahnunternehmen, deren EBITDA-Marge über 25 Prozent liegt, für dasselbe Projekt Finanzhilfen von maximal 50 Prozent in Form von Darlehen oder Bürgschaften gewähren. Für Bahnen, deren EBITDA-Marge zwischen 20 und 25 Prozent liegt, wird für dasselbe Projekt Finanzhilfen von maximal 20 Prozent in Form von Darlehen oder Bürgschaften gewährt. Die SVP ist mit ihrem Antrag, die EBITDA-Marge für diese beiden Formen der Unterstützung um je fünf Prozent zu senken, abgeblitzt.

Vier Millionen pro ausserordentliches Projekt

Für die Umsetzung von aussergewöhnlichen Infrastruktureinrichtungen von regionaler oder kantonaler Bedeutung, namentlich von Berg-/Talverbindungen oder bei einer Verbindung von Skigebieten, kann der Staat Subventionen in der Höhe von maximal 4 Millionen Franken pro Projekt gewähren. Unternehmen, die in den Genuss einer solchen Subvention kommen möchten, müssen anhand eines detaillierten Business Plans nachweisen, dass die neu projektierten Infrastruktureinrichtungen die oben genannten Anforderungen erfüllen und ihr Fortbestand mittelfristig gewährleistet ist. Im Falle einer Dividendenausschüttung muss das begünstigte Unternehmen zudem dem Kantonalen Bergbahnfonds den gleichen aufgrund der gewährten Subvention berechneten Prozentsatz während 10 Jahren nach deren Ausrichtung vergüten.

Keine Einschränkung beim Aktionariat

Für diese à-fonds-perdu-Beiträge bis zu einer Höhe von vier Millionen Franken wollte die SVP eine Ausländer-Hürde einbauen. So sollte diese Hilfe nur Bahnen gewährt werden, deren Aktienkapital mindestens zu 33 Prouzent durch die Gemeinden, Burgergemeinden oder mittels Vertrag mit Walliser oder Schweizer Aktionären, die in der Schweiz wohnhaft sind, gehalten wird. Dieser Antrag ist indessen abgelehnt worden. Ebenso abgelehnt wurde der Antrag der Linksallianz und der Grünen, diese à-fonds-perdu-Beiträge ganz aus dem Gesetz zu streichen.

Bei der Schlussabstimmung zeigte sich keine Überraschung. Mit 104 Ja zu 25 Nein bei keiner Enthaltung hat das Parlament das schweizweit erste Gesetz zur Förderung der Bergbahnen verabschiedet.

wek
17. Mai 2018, 11:03
Artikel teilen

Artikel

Kommentare

Noch kein Kommentar

Kommentar

schreiben

Loggen Sie sich ein, um Kommentare schreiben zu können.

zum Login
Corona Infoseite

Wallis: Abgesagt oder verschoben wegen Corona

Veranstaltungen

  • Hier ansehen.
  • Newsticker
  • Meistgelesen
  • 20:00 Ab morgen ein neues News-Portal für das Oberwallis
  • 19:45 Polizei löst Party auf
  • 17:00 Eine Region – ein News-Portal
  • 16:21 Update: Flächenbrand in Törbel verläuft glimpflich
  • 12:47 Staubtrockene erste Aprilhälfte
  • 09:58 Türkischer Präsident Erdogan lehnt Rücktritt seines Innenministers ab
  1. Ins Herz des UNESCO-Welterbes Jungfrau-Aletsch
  2. «Ich wurde fünf Stunden lang brutal vergewaltigt»
  3. Andreas Schnidrig: «Der Gang nach Dubai hat sich gelohnt»
  4. Novartis wächst in neuer Struktur
  5. Ab morgen ein neues News-Portal für das Oberwallis
  6. Eine Region – ein News-Portal
Aktuelle Verkehrsmeldungen

Kolumne | Diese Woche zum Thema:

Offene Fragen zur Corona-Pandemie

Peter Bodenmann und Oskar Freysinger schreiben bis auf weiteres im Walliser Bote.

RZ | Der ehemalige SP-Schweiz-Präsident und Hotelier Peter Bodenmann und Alt-Staatsrat und [...]

Oberwalliser Baby-Galerie

Sofia Agnes SchnydrigNelio KuonenMalea Zeiter
zur Baby-Galerie
Anmeldung - WB Newsletter

Walliser Bote - Newsletter

    Täglich informiert mit dem WB-Newsletter!
  • Jetzt registrieren unter: www.1815.ch/newsletter

1815.märt - Jetzt inserieren

Hier können Sie Ihre Inserate direkt, günstig und flexibel im Walliser Bote und der Rhone Zeitung aufgeben.

Logo WalliserBote
  • Walliser Bote - Stellen
  • Walliser Bote - Immobilien
  • Walliser Bote - 5 Liber
  • Walliser Bote - Fahrzeuge
  • Walliser Bote - Diverses
  • Walliser Bote - Erotik
Logo Rhonezeitung
  • Rhone Zeitung - Inserate
  • Rhone Zeitung - 5 Liber
  • Rhone Zeitung - Baby Galerie - Kostenlos

Publikationen 2020

  • WB Publikationen 2020 [PDF]
  • RZ Publikationen 2020 [PDF]
Tweets von @1815_online
Rotten Verlag News

Kultur Wallis

    mehr

    Kursangebote

    Fehler beim laden der XML Datei

    mehr

    Das Walliser Erlebnismagazin

    Bergluft

    • Bergluft Nr. 30 [PDF]
    • Bergluft Nr. 29 [PDF]
    • Bergluft Nr. 28 [PDF]
    • Bergluft Nr. 27 [PDF]
    • Bergluft Nr. 26 [PDF]
    • Bergluft Nr. 25 [PDF]
    • Bergluft Nr. 24 [PDF]
    • Bergluft Nr. 23 [PDF]
    Das Wallis in der Pionier-Rolle | 1815.ch
    • Trauer
    • Login
    • ePaper
    • Babies
    • Umfragen
    • Videos
    • Bilder
    • Wetter
    • Suchen
    • 1815 Märt
    • Abo
    • Werbung
    • Newsletter
    • Impressum
    • Kontakt
    • Leser-Reporter
    Mengis Gruppe: Pomona Media AG
    Rotten Verlags AG
    Alpmedia AG
    1815.ch
    Wetter-Cam
    : °/°
    • Login
    • Abo
    • Werbung
    • Newsletter
    • Kontakt
    • Leser-Reporter
    • Babies
    • Umfragen
    • Bilder
    • Videos
    • Trauer
    • Sie sind hier:
    • Home
    • News
    • Wallis
    • Aktuell
    • Das Wallis in der Pionier-Rolle

    Sitemap

    Impressum

    NEWS

    • Wallis
    • Schweiz
    • Ausland
    • Sport

    ABONNEMENTS

    • Aboservice
    • Alle Aboangebote
    • Probeabo
    • Ferienumleitung
    • Adresse ändern

    VERLAG & SERVICES

    • Regio Info
    • RSS
    • Werbung
    • Tarifdoku: WB, RZ, 1815

    MENGIS GRUPPE

    Pomonastrasse 12
    3930 Visp
    Tel. +41 (0)27 948 30 30
    Fax. +41 (0)27 948 30 31
    • Kontakt

     

    • Mengis Druck und Verlag AG
    • Rotten Verlags AG
    • Alpmedia AG

    © 2025 Mengis Druck und Verlag AG - Alle Rechte vorbehalten | Kontakt | Impressum | Datenschutzerklärung | AGB Abo | AGB Werbung | AGB 1815.club | AGB Rotten Verlags AG

    Website by update AG, Zürich