Justiz | Primitivste Beschimpfungen führen zur Aufgabe der Arbeitsstelle

Chef wegen WhatsApp-Hetzkampagne verurteilt

Tatort. Die Oberwalliser Staatsanwaltschaft fällte ein Urteil zu einem Delikt auf sozialen Medien.
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Tatort. Die Oberwalliser Staatsanwaltschaft fällte ein Urteil zu einem Delikt auf sozialen Medien.
Foto: Symbolfoto Keystone

Quelle: WB 10.07.17 0
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Brig-Glis. Der Standortleiter eines in Brig ansässigen Unternehmens hat einen Untergebenen in einer WhatsApp-Mitarbeitergruppe derart gemobbt, dass dieser seine Arbeit nicht wieder aufnehmen konnte. Jetzt sind er und zwei weitere Firmenangestellte wegen Beschimpfung und Nötigung verurteilt worden.

Die Hetzkampagne, die vorwiegend vom Chef betrieben wurde, aber auch von dessen Stellvertreter und einem weiteren Angestellten unterstützt wurde, nahm ihren Lauf im Frühjahr 2016 bei der Gründung einer WhatsApp-Mitarbeitergruppe. Der Standortleiter wollte so die Einsätze seiner Lkw-Fahrer einfacher koordinieren.

Zu diesem Zeitpunkt war einer der Angestellten krankgeschrieben. Er hatte sich nach einem Arbeitsunfall mit schwerer Schulterverletzung einer Operation unterziehen müssen. Entsprechend höher war die Arbeitsbelastung der übrigen Firmenangestellten.

Hitler-Foto, Guillotine, Grabkreuz mit Inschrift

Als der Chef auf WhatsApp zum Betriebsfest einlud und gleichzeitig zu einer Anmeldung aufforderte, tat dies auch der krankgeschriebene Lkw-Fahrer. Der Standortleiter kommentierte dessen Eintrag mit «Daumen runter». Der Lkw-Fahrer postete als Reaktion ein Foto seiner Medikamente und forderte mehr Respekt und Verständnis für seine Situation. Das Gegenteil war der Fall: Mit einem Foto einer Domina mit Lederpeitsche und einem Hitler-Porträt mit dem Kommentar «Respekt Kameraden» konterte das Mobbing-Trio. Daraufhin entfernte man den Lkw-Fahrer aus der Gruppe mit einer Standing-Ovations-Abbildung–kombiniert mit fünf Emojis, die schlagende Fäuste zeigen. Der beschimpfte Angestellte fühlte sich mehr und mehr erniedrigt und bedroht.

Nachdem sich alle an der Hetzkampagne Beteiligten an einer Schlichtungssitzung entschuldigen mussten, fuhren sie umso gröberes Geschütz im Gruppen-Chat auf: Einem Emoji mit Rollstuhlfahrersignet folgten ein knappes Dutzend weitere ehrverletzende Fotomontagen primitivster Art: Eine zeigte das Porträt des Opfers, wie es von einer Guillotine geköpft wird, eine weitere das Porträt des Opfers auf einem Kruzifix sowie auf einem Haufen Hundekot. Letztlich ist eine Fotomontage eines Grabkreuzes mit der Inschrift I.P. X. gepostet worden. Der Lkw-Fahrer fühlte sich derart erniedrigt, verängstigt und bedroht, dass er die Arbeit bei der Firma nicht wieder aufnehmen konnte. Die Hetzkampagne mit dem Ziel, den Mitarbeiter dazu zu bringen, seine Arbeitsstelle zu kündigen, war damit «erfolgreich».

Strafregistereintrag, Bussen und Entschädigung

Mit rechtskräftigem Strafbefehl vom Juni 2017 sind der Standortleiter, dessen Stellvertreter sowie ein Mitarbeiter von der Staatsanwaltschaft Oberwallis wegen mehrfacher Beschimpfung und Nötigung verurteilt worden. Alle drei sind mit bedingten Geldstrafen zwischen 2500 und 5000 Franken bestraft worden. Sie müssen Bussen von 500 Franken zahlen und das Opfer für seine notwendigen Aufwendungen von 1595 Franken entschädigen sowie die Verfahrenskosten von 800 Franken übernehmen. Das Opfer kann überdies seine Zivilforderungen auf dem Zivilweg geltend machen.

zen
10. Juli 2017, 07:43
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