Umwelt | Bundesamt kommuniziert Massnahmenpaket

Kein Verbot für Chlor-Transporte ins Wallis

Wagenkomposition mit Gefahrengütern am Bahnhof Visp.
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Wagenkomposition mit Gefahrengütern am Bahnhof Visp.
Foto: 1815.ch

Die Lonza-Werke in Visp können aufatmen: Ein Verbot von Chlortransporten von Lyon über Genf/Lausanne nach ins Lonza-Städtchen ist auf absehbare Zeit vom Tisch.

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  • «Totalverbot von Chlortransporten auf der Genferseeroute wohl nicht möglich»

Unter der Leitung des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) befasste sich eine Arbeitsgruppe seit 2015 mit möglichen Massnahmen, um die Chlortransporte auf der Schiene noch sicherer zu machen. Sie analysierte Optionen in den Bereichen Objektschutz, Produktion vor Ort, Beschaffungsrouten, Transportvorschriften und Kesselwagen. Ein besonderes Augenmerk galt dem Genferseebogen, da die Grossverbraucher im Wallis zurzeit das Chlor vornehmlich aus Frankreich (Raum Lyon/Grenoble) importieren und entlang des Genfersees per Bahn transportieren. Wegen der Bevölkerungs- und Siedlungsentwicklung in diesem Gebiet würden dort die Risiken ohne entsprechende Sicherheitsmassnahmen in Zukunft zu stark steigen.

Die Arbeitsgruppe hat unter Einbezug der betroffenen Kantone (Genf, Waadt, Wallis und Basel-Stadt) Ziele und ein entsprechendes Massnahmenpaket definiert. Diese Massnahmen werden in einer Gemeinsamen Erklärung festgehalten, in welcher sich die Unterzeichner (scienceindustries, SBB, VAP Verband der verladenden Wirtschaft, das Bundesamt für Verkehr BAV und das Bundesamt für Umwelt BAFU) zur Umsetzung bis Ende 2018 verpflichten. Diese zweite Gemeinsame Erklärung hält auch fest, dass danach eine zusätzliche Risikoreduktion geprüft und umgesetzt wird. Die Unterzeichner sorgen für ein Monitoring und dafür, dass die Kantone weiterhin einbezogen werden. scienceindustries (vormals SGCI), SBB und das UVEK unterschrieben die erste Gemeinsame Erklärung im Jahr 2002.

Strenge Vorgaben halten Risiken tief

Grundlage für diese Arbeiten ist die Störfallverordnung. Diese verlangt eine Risikobeurteilung anhand der Wahrscheinlichkeit und des Ausmasses der möglichen Störfälle. Die methodische Abschätzung dieser Grössen erlaubt eine objektive Beurteilung des Risikos. Störfälle bei Chlortransporten zeichnen sich zwar durch eine sehr kleine Eintretenswahrscheinlichkeit, aber auch durch besonders hohe Ausmasse aus. Darum wollen die Parteien bis Ende 2018 das Risiko um einen Faktor 10 reduzieren. Darauf soll eine weitere, deutliche Reduktion angestrebt werden. Wie dies verhältnismässig, technisch möglich und wirtschaftlich tragbar erreicht werden kann, soll bis Ende 2018 in einer «Roadmap» für die Zeit bis 2025 aufgezeigt werden.

Sofortmassnahmen auf der Schiene bereits umgesetzt

Als Sofortmassnahme hat die SBB bereits zum Fahrplanwechsel 2015 für die Chlorkesselwagen eine Güterzugsverbindung geschaffen, welche mit reduzierter Geschwindigkeit durch die dicht besiedelten Agglomerationen Genf und Lausanne verkehrt. Die Wahrscheinlichkeit für Störfälle ist auf diesen kritischen Abschnitten somit bereits deutlich tiefer. Weiter wurden die betrieblichen Abläufe geändert, damit der Güterzug für den Wechsel der Lokomotive nicht mehr in den Güterbahnhof La Praille (GE) fahren muss. So entfällt die Doppelbefahrung der Strecke Jonction-La Praille, was das Risiko weiter senkt. Damit hat sich die SBB schärfere Bestimmungen auferlegt, als sie für ausländische Bahnen gelten.

Kürzere Transportwege durch weniger dicht besiedeltes Gebiet

Die Industrie steht mit einem ausländischen Chlorproduzenten in Kontakt, um Chlor für die Betriebe im Wallis auf einem kürzeren, weniger dicht besiedelten Weg zu importieren. So rasch wie möglich will die Industrie mit ihren Lieferanten und Transporteuren zudem aushandeln, sämtliche Importe nur noch mit den aktuell sichersten Kesselwagen zu befördern. Diese übertreffen sicherheitstechnisch den geltenden Standard für den internationalen Eisenbahnverkehr. Die Kosten dieser Massnahmen werden den Transportpreis erhöhen und von den Grossverbrauchern getragen.

Das BAV seinerseits wird zusammen mit der SBB prüfen, ob in der Schweiz künftig die Chlorkesselwagen nur noch mit Sonderzügen und reduzierter Geschwindigkeit transportiert werden können. Sollte das vereinbarte Ziel für die Risikoreduktion mit den verschiedenen Sicherheitsmassnahmen nicht erreicht werden, wird eine Transportbeschränkung für Chlorkesselwagen ins Auge gefasst. Zudem werden Bahnstrecken auf Hindernisse überprüft, die bei einer allfälligen Entgleisung die Tankwände der Kesselwagen verletzen könnten.

Noch kleineres Risiko in zweitem Schritt

Für die Zeit bis 2025 wird eine gemeinsame Roadmap erstellt, um eine weitere Senkung des Risikos zu erreichen: So wird neben alternativen Bezugsquellen eine völlig neue Generation von Kesselwagen diskutiert, welche das Transportrisiko weiter senken können.

Auch die Schaffung besserer Voraussetzungen für die Produktion von Chlor vor Ort, in einer neuen Anlage in der Nähe der Grossverbraucher, soll weiter geprüft werden. Dies würde das Transportrisiko deutlich senken aber wegen den Revisionsphasen und allfälligen Transittransporten nicht völlig eliminieren. Wegen des in der Schweiz verhältnismässig geringen Bedarfs an Chlor und der vergleichsweise hohen Produktionskosten hätten die Unternehmen mit einer allfälligen Vorortproduktion im Wallis im internationalen Vergleich einen Wettbewerbsnachteil zu gewärtigen.

Massnahmen an Gebäuden oder in der Raumplanung wie der Verzicht auf Wohnbauten in Bahnnähe sind gemäss der Arbeitsgruppe für eine wirksame Risikoreduktion nicht effizient. Schliesslich bekennen sich die Parteien in der zweiten Gemeinsamen Erklärung dazu, den Weg weiterhin gemeinsam und unter Einbezug der betroffenen Kantone fortzusetzen.

pd / zen
26. September 2016, 10:51
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Kommentare

  • Eva Saur - vor 9 Jahre ↑4↓14

    Wiso aufatmen?
    Die Produktion vor Ort würde Arbeitsplätze schaffen. Oder wollen die in etwa nicht das die Leute schaffen?

    antworten

    • Hans Mutter - vor 9 Jahre ↑17↓4

      Bitte nur Kommentare schreiben wenn man die Materie versteht!

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