Wilderei/Waffenhandel

«Einige Verfahren mit Strafbefehl erledigt»

91 Waffen wurden damals beschlagnahmt.
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91 Waffen wurden damals beschlagnahmt.
Foto: zvg

Quelle: 1815.ch /rul 01.11.14 7
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Im Falle von Wilderei und illegalem Waffenhandel hat die Oberwalliser Staatsanwaltschaft mehrere Strafbefehle ausgestellt - doch abgeschlossen sind noch nicht alle Fälle.

Der Fall fand im Oberwallis und in der nationalen Medienszene grosse Beachtung: Vor zweieinhalb Jahren wurde bekannt, dass gegen zwei Männer in Naters wegen des Verdachts der Wilderei ermittelt wurde.

Wildfrevel in 19 Fällen

Bereits im April 2011 wurden von der Kantonspolizei im Oberwallis Ermittlungen wegen Wildfrevel eingeleitet. Zwei Jahr später meldete die Kantonspolizei Wallis, dass im Rahmen vom polizeilichen Ermittlungen zwei Personen Wildrevel in 19 Fällen nachgewiesen werden konnte. Die Hausdurchsuchungen förderten damals insgesamt 91 Waffen sowie zehn Dutzen Wild-Trophäen zu Tage.

Bei den insgesamt 13 Männern handelte es sich bekanntermassen um Oberwalliser im Alter zwischen 21 und 66 Jahren. Vier Personen waren während den Untersuchungen vorläufig inhaftiert.

«Einige Strafverfahren zwischenzeitlich erledigt»

Die Staatsanwaltschaft wiederholt gegenüber 1815.ch, dass bezüglich der Widerhandlungen gegen das Waffen- und das Jagdgesetz im Jahre 2012 Strafverfahren gegen mehrere Personen aus der Region Oberwallis bei der Staatsanwaltschaft Amt der Region Oberwallis eröffnet wurden.

Weiter bestätigt Staatsanwalt Rinaldo Arnold, dass einige dieser Verfahren in der Zwischenzeit mit Strafbefehl erledigt wurden und ein Teil der Verfahren weiterhin an zuständigen Amt hängig ist. «Da einige Verfahren noch hängig sind, kann ich keine weiteren Angaben bezüglich Strafmass machen.»

Über die genaue Identität der Täter und zehn weiteren Personen - darunter acht Jäger -denen Zuwiderhandlungen gegen das Schweizerische Waffengesetz nachgewiesen wurde, schweigt sich die Staatsanwaltschaft aus. Auch über die 91 beschlagnahmten Waffen wird keine Auskunft gegeben.

01. November 2014, 12:00
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Kommentare

  • Daniel - vor 11 Jahre ↑0↓0

    Für solche Taten gehören diese Typen mit aller Härte bestraft.... Könnte es sein das die Täterschaft Bekannte sind des Hr. Staatsanwalt?Vetternwirtschaft auch da? Oder wie erkläre ich mir das Schweigen der Staatsanwaltes? Sind wir im Wallis wie die Zürcher mit Carlos? Nämlich Täterschutz überalles? Fragen über Fragen...

    antworten

  • Harald Julen - vor 11 Jahre ↑0↓0

    Das alljährliche Gemetzel in Wald und Flur sollte schlicht verboten werden.

    antworten

  • Caspar Müller - vor 11 Jahre ↑0↓0

    Die Staatsanwaltschaft schweigt bezüglich der Namen. Ungeheuerlich. Diese Leute sind Diebe (das Wild ist Eigentum des Staates). Diese Leute sind gefährlich. Weshalb schützt der Staat Diebe? Wird Waldfrevel als Kavaliersdelikt betrachtet? Präventiv wirken solche Massnahmen sicher nicht. Eher das Gegenteil. Die Schiesserei im Val d'Anniviers des letzten Jahres wird tot geschwiegen. Weshalb?

    antworten

  • Jaeger - vor 11 Jahre ↑0↓0

    und das Wildern geht weiter ....

    antworten

  • jaeger - vor 11 Jahre ↑0↓0

    Und keinem dieser Jaeger wird das Patent entzogen . Mit Geld lässt dich das regeln ... eine Sauerei gegenüber den korrekten Jägern !!!!

    antworten

    • Rolf - vor 11 Jahre ↑0↓0

      Liebe Jäger falls ihr diese Typen kennt, schickt die Namen an die Presse:-)

    • Lustig - vor 11 Jahre ↑0↓0

      Öi! Mach der de nit gat ins Hemli.
      ,-)

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