Pflege | Englischgruss-Altersheim äussert sich zum Fixationsgurt-Vorfall
Geschäftsleitung und Stiftungsrat nehmen Stellung
Die Verantwortlichen nehmen Stellung.
Foto: Walliser Bote
Die Geschäftsleitung und der Stiftungsrat des Altersheims «englischgruss – leben im alter» nehmen Stellung zu den Medienberichten über den Vorfall mit einer 86-jährigen Bewohnerin, deren Söhne Strafanzeige erstattet haben.
In der vergangenen Ausgabe des «SonntagsBlick» wurde von einem drei Wochen zurückliegenden Zwischenfall im Altersheim «englischgruss – leben im alter» berichtet, bei dem der Gliser Georg Manz seine 86-jährige Mutter mit Fixationsgurten ans Bett gefesselt aufgefunden habe. Georg und sein Bruder Gerhard Manz bestätigten den Vorfall, der zu einer Strafanzeige führte, gegenüber dem «Walliser Bote». Er hätte seine Mutter völlig hilflos und nach Hilfe schreiend in ihrem Zimmer vorgefunden. Der Notrufknopf hätte ausser Reichweite gelegen. Obwohl er auf der Patientenverfügung an erster Stelle stehe, hätte das Heim nie mit ihm Rücksprache genommen, was den Einsatz von freiheitsbeschränkenden Massnahmen anbelange, so Georg Manz. Die Geschäftsleitung des Heims nahm die Gelegenheit zu einer Gegendarstellung des Vorfalls nicht wahr. Bis jetzt: Nun nehmen die Geschäftsleitung und der Stiftungsrat mit einer Medienmitteilung Stellung.
Darin heisst es, dass die diensthabenden Mitarbeitenden und die Pflegedienstleitung im von den Medien aufgegriffenen Fall, korrekt und nach den klar definierten Richtlinien gehandelt hätten. «Wir dürfen festhalten, dass sämtliche Massnahmen mit dem zuständigen Hausarzt und der uns von der KESB (Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde) genannten Bezugsperson sorgfältig abgestimmt und alternative Massnahmen evaluiert wurden», heisst es weiter.
Aus Rücksicht auf den Persönlichkeitsschutz der betroffenen Frau und aufgrund der laufenden Untersuchung könnten sich der Stiftungsrat und die Geschäftsleitung zu den Vorkommnissen im Detail nicht weiter äussern.
Klares Konzept vorhanden
Grundsätzlich gelte es aber festzuhalten, dass Pflegende in Pflegeinstitutionen immer wieder mit der Frage von freiheitsbeschränkenden oder fixierenden Massnahmen bei nicht urteilsfähigen Bewohnern konfrontiert seien. Deshalb habe das Altersheim «englischgruss – leben im alter» bereits vor Jahren ein klares Konzept erarbeitet, das Entscheidungsprozesse und die Überwachung der beschlossenen Massnahmen definiere. Diese Richtlinien und die ebenfalls durchgeführte Weiterbildung stützten sich im Wesentlichen auf die Empfehlungen der Curaviva, des Verbandes Heime und Institutionen Schweiz, und würden dem neuen Erwachsenenschutzrecht Rechnung tragen. Freiheitsbeschränkende Massnahmen beschliesse man nur in Ausnahmefällen und letztlich zum Selbstschutz der betroffenen Person.
«Der Stiftungsrat und die Geschäftsleitung der Pflegeinstitution 'englischgruss – leben im alter' legen Wert auf die Feststellung, dass die Mitarbeitenden bei all ihren Tätigkeiten das Wohl der Bewohnerinnen und Bewohner in den Mittelpunkt stellen und dabei dem Selbstbestimmungsrecht einen besonderen Stellenwert beimessen», wird in der Mitteilung weiter betont.
pd/mas








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Kommentare
Arthur Heinzmann, Visp - ↑94↓62
War ja nicht anders zu erwarten. Ich wünsche diesen liebenswerten Menschen, dass sie eines Tages diese fesselnden "Richtlinien" am eigenen, alten Körper zu spüren bekommen werden und wünsche ihnen schon heute recht viel Spass dabei!
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