Baugewerbe | Überprüfung der Gemeindereglemente
Pflichtenheft für Experten erstellt

Bei der Bewilligung von Bauprojekten kam es in Verbier zu Unregelmässigkeiten.
Foto: zvg
Aufgrund des Berichts betreffend den Bausektor in Verbier hat der Staatsrat ein Pflichtenheft für den externen Experten erstellt, um die Aufsichtsfunktion des Kantons über die Gemeinden im Baubereich zu prüfen. Gleichzeitig hat er die Gemeinden an ihre Pflicht erinnert, Baureglemente bezüglich Konformität zum übergeordneten Recht zu kontrollieren.
Ende April wurde vom Staatsrat der Experte Professor Kurt Nuspliger, ehemaliger Staatskanzler des Kantons Bern, ernannt. Er hat die Aufgabe, die Funktion des Kantons im Dossier des Baugewerbes in Verbier zu analysieren und wird gleichzeitig die Funktionsweise der Aufsicht und der Oberaufsicht des Kantons über die Gemeinden im Baubereich prüfen. Dabei wird er sich insbesondere auf das Beispiel von Bagnes stützen.
Zudem hat der Staatsrat sämtliche Walliser Gemeinden in einem Schreiben an ihre Pflicht erinnert, ihre Gemeindebaureglemente (GBR) bezüglich Konformität zum übergeordneten Recht zu überprüfen. Die Rückmeldungen dieser Kontrolle müssen dem Staatsrat spätestens bis am 31. Dezember vorliegen. Die eventuellen Abänderungen von Bestimmungen des GBRs, die gegen das Bundes- oder Kantonsrecht verstossen, müssen der Urversammlung respektive dem Generalrat unterbreitet werden, bevor sie innert kürzester Frist dem Staatsrat zur Genehmigung übermittelt werden.
Diese Schritte ergänzen den bereits Ende April verschickten Brief, in dem der Staatsrat allen Walliser Gemeinden eine Reihe von allgemeinen Grundsätzen sowie ihre Pflichten und Verantwortlichkeiten im Baubereich, insbesondere bezüglich Konformität ihrer Reglemente zum übergeordneten Recht, in Erinnerung riefen.
In Verbier sind rund 15 Bauprojekte bewilligt worden, obwohl sie gegen die kantonale Bauordnung, die Lex Koller oder das Zweitwohnungsgesetz verstossen.
pd/map
Artikel
Kommentare
Noch kein Kommentar