Grosser Rat | Parlament nimmt Immobilien-Fonds in einer Lesung an

Fonds darf bis 500 Millionen Franken Darlehen aufnehmen

Sämtliche staatlichen Immobilien stehen nun in der Verwaltung des Fonds. (Symbolbild)
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Sämtliche staatlichen Immobilien stehen nun in der Verwaltung des Fonds. (Symbolbild)
Foto: Walliser Bote

Quelle: 1815.ch 17.05.18 0
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Der Fonds zur Finanzierung der Investitionen und der Geschäftsführung von staatlichen Immobilien (FIGI) ist unter Dach und Fach. Damit werden sämtliche staatliche Immobilien unter die Verwaltung des Fonds gestellt, der bis zu 500 Millionen Franken alimentiert werden kann.

Der Kanton Wallis verfügt über einen stattlichen Immobilienpark mit einem Wert von rund 1,4 Milliarden. Dieser Park umfasst mehr als 550 Objekte, darunter Schulen, Gefängnisse, Polizeiposten, Ateliers, Büros oder Gerichtsgebäude. Der Staat sieht sich mit einem steigenden Investitionsbedarf konfrontiert. Um diesen Bedarf zu decken, sollen sämtliche staatlichen Immobilien vom Fonds FIGI verwaltet werden (Fonds zur Finanzierung der Investitionen und der Geschäftsführung von staatlichen Immobilien). Der FIGI-Fonds soll das Recht haben, Darlehen von maximal 500 Millionen Franken aufzunehmen. Wobei der Grosse Rat diese Obergrenze mittels Beschluss nach oben oder unten anpassen kann.

Der CVP Unterwallis war es wichtig, dass der Staat darauf achten soll, dass die Immobilieninvestitionen auf das gesamte Kantonsgebiet verteilt werden. Dies unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung, einer ausgewogenen Aufteilung der staatlichen Arbeitsplätze und einer optimale Bürgernähe. Das Parlament stimmte dem Antrag zu. Angenommen wurde die Forderung der CVPO, dass der Grosse Rat dem Staatsrat die Kompetenz überträgt, Nachtragskredite bis zu 20 Prozent des ursprünglichen Budgets und bis zu maximal 4 Millionen zu gewähren, sofern der Fonds über die entsprechenden Mittel verfügt. Wichtig ist dem Parlament auch, dass die Darlehen des Fonds beim Staat Wallis aufgenommen werden und maximal 500 Millionen Franken betragen. Sie dürfen auf keinen Fall zur Finanzierung des Unterhalts und des Betriebs der Immobilien verwendet werden, sondern ausschliesslich der Finanzierung der Investitionen. Die Fraktionen waren sich grundsätzlich einig darüber, dass ein solcher Fonds ein adäquates Mittel darstellt, die staatlichen Immobilien professionell zu bewirtschaften Bei der Schlussabstimmung zeigte sich eine klare Mehrheit. 126 Parlamentarier stimmten ihm zu, kein einziger lehnte ab, somit wurde der Fonds einstimmig angenommen.

wek
17. Mai 2018, 15:53
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