Polizei | Die Angebote von reisenden Handwerkern und Hausierern sind nicht neu

Vorsicht bei der Vergabe von Handwerksarbeiten

Die Kantonspolizei rät zur Vorsicht bei der Vergabe von Arbeiten an reisende Handwerker und vor Hausierern.
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Die Kantonspolizei rät zur Vorsicht bei der Vergabe von Arbeiten an reisende Handwerker und vor Hausierern.
Foto: Kantonspolizei Wallis

Quelle: 1815.ch 03.03.20 0
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Bereits im Frühjahr 2019 häuften sich die Meldungen von Handwerkern, die nach Angeboten an der Haustür die Arbeiten mangelhaft und überteuert ausführten. Vergleichbare Fälle nehmen wieder zu.

Die Angebote von reisenden Handwerkern und Hausierern sind nicht neu. Sie bieten günstig Unterhalts- und Reinigungsarbeiten oder das Schleifen von Messern sowie den Verkauf von unterschiedlichen Gegenständen an. Die Handwerker benutzen teils Fahrzeuge mit Schweizer oder Walliser Kontrollschildern. Zudem legen sie Visitenkarten vor, um damit Vertrauen zu gewinnen. Oft handelt es sich jedoch nicht um ausgebildete Berufsleute, wie die Kantonspolizei warnt. Zudem besitzen die Handwerker in der Regel keine Arbeitsbewilligung.

Bereits im Frühjahr 2019 häuften sich die Fälle von reisenden Handwerkern oder Hausierern, welche die Arbeiten teils mangelhaft ausgeführt oder überrissene Preise verlangt hatten. So musste ein 86-jähriger Rentner aus dem Mittelwallis für Malerarbeiten anstatt den offerierten 4500 Franken insgesamt 22'000 Franken bezahlen.

Beim Abschluss von Geschäften an der Haustür ist stets Vorsicht geboten. Oft werden Personen zu irgendwelchen Abschlüssen von Verträgen bewogen, welche rückblickend nicht notwendig gewesen wären.

Die Kantonspolizei empfiehlt daher:

  • Prüfen Sie bei geplanten Bau- oder Renovationsarbeiten die Angebote in aller Ruhe. Holen Sie verschiedene Offerten von Unternehmen ein
  • Sind die Offerten unüblich tief, ist Vorsicht geboten
  • Leisten Sie keine An- oder Vorauszahlungen an unbekannte Personen
  • Informieren Sie die Polizei über die Notrufnummer 117, wenn Sie unter Druck gesetzt werden oder betrogen wurden. Melden Sie auch verdächtiges Verhalten beziehungsweise Feststellungen
pd/wh
03. März 2020, 09:41
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