Sozialhilfe | Revision des Gesetzes über die Eingliederung und Sozialhilfe

Fünf sozialmedizinische Regionen

Fünf Regionen. Künftig sollen die sozialmedizinischen Zentren in fünf Regionen aufgeteilt werden.
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Fünf Regionen. Künftig sollen die sozialmedizinischen Zentren in fünf Regionen aufgeteilt werden.
Foto: Symbolbild Keystone

Quelle: 1815.ch 24.06.19 0
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Der Kanton gibt einen Vorentwurf zur Revision des aus dem Jahre 1996 stammenden Gesetzes über die Eingliederung und die Sozialhilfe in die Vernehmlassung. Einer der Kernpunkte ist die Regionalisierung der sozialmedizinischen Zentren.

Der Vorentwurf der Gesetzesrevision liefert zusätzliche Präzisierungen über die Organisation der Sozialhilfe, indem die Rollen der Gemeinden, sozialmedizinischen Zentren und des Kantons, die mit der Anwendung des Gesetzes betraut sind, klarer definiert werden. Gestützt auf den Bericht der FIKO-GPK über die Sozialhilfe im Wallis, trägt der Vorentwurf dem durch das Parlament ausgedrückten Willen Rechnung, die sozialmedizinischen Zentren in fünf Einheiten zu regionalisieren. Er sieht ebenfalls die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen von der Gemeinde an die Dienststelle für Sozialwesen bezüglich der sozioprofessionellen Eingliederungsmassnahmen vor.

Selbstständigkeit der Betroffenen unterstützen

Die Prävention und die berufliche und soziale Wiedereingliederung werden im Vorschlag des Staatsrats stärker betont. Indem die Selbstständigkeit der betroffenen Personen unterstützt wird, kann vermieden werden, auf finanzielle Leistungen zurückgreifen zu müssen. Der Vorentwurf behält die Rückerstattung von Sozialhilfe bei, ausgenommen sind geringe Einnahmen infolge der Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit. Dies um insbesondere die Wiedereingliederung der Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger zu unterstützen und um sie darin zu bestärken, ihre finanzielle Selbstständigkeit wiederzuerlangen.

Da die aktuelle Gesetzgebung nicht mehr den Bedürfnissen entspricht, sind die Artikel hinsichtlich der Finanzierung von Organisationen mit sozialem Charakter auf Grundlage der geltenden Praxis komplett überarbeitet worden.

Ein neues Kapitel betrifft den Datenschutz sowie den automatischen Informationsaustausch, mit Hilfe des neuen Informatikprogramms, welches ab dem 1. Januar 2021 in Betrieb genommen werden soll.

Der Staatsrat hat den Vorentwurf ohne Stellungnahme zur Kenntnis genommen und das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur ermächtigt, ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Die Vernehmlassungsdokumente sowie ein Formular zur Erleichterung der Stellungnahmen stehen auf der Internetseite des Kantons Wallis unter https://www.vs.ch/web/che/laufende-kantonale-vernehmlassungen oder auf Anfrage bei der Dienststelle für Sozialwesen unter sas@admin.vs.ch zur Verfügung. Die Stellungnahmen werden bis am 15. September 2019 erwartet.

wek
24. Juni 2019, 19:00
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