Migration | Nach Totgeburt einer 22-jährigen Syrerin

Grenzwächter muss sich vor Militärjustiz verantworten

Vor Gericht. Der Grenzwächter muss sich voraussichtlich noch dieses Jahr vom dem Militärgericht verantworten. (Symbolbild)
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Vor Gericht. Der Grenzwächter muss sich voraussichtlich noch dieses Jahr vom dem Militärgericht verantworten. (Symbolbild)
Foto: Walliser Bote

Quelle: 1815.ch/WB 10.05.17 0
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Anfang Juli 2014 erlitt eine junge Syrerin bei der Rückführung von Vallorbe nach Domodossola via Brig eine Fehlgeburt. Der für die Gruppe zuständige Grenzwächter muss sich nun vor dem Militärgericht verantworten. Bei der Anklage werden drei verschiedene Varianten berücksichtigt.

Die Militärjustiz ordnete nach dem tragischen Vorfall im Sommer 2014 eine Voruntersuchung gegen den Grenzwächter ein. Der Angeklagte werde sich voraussichtlich noch in diesem Jahr vor dem Militärgericht verantworten müssen, bestätigt der Kommunikationschef der Militärjustiz, Martin Immenhauser, gegenüber der «NZZ».

Der Fall sei aus medizinischer wie auch aus juristischer Sicht «sehr komplex». In der Anklageschrift werden drei mögliche Varianten berücksichtigt, entsprechend wird auch das Strafmass bei einer allfälligen Verurteilung variieren. Entscheidend ist dabei der Todeszeitpunkt des Fötus.

Der Strafbestand der Tötung, so heisst es weiter, könne nur erfüllt sein, wenn das Leben bereits begonnen hat. Aus strafrechtlicher Sicht sei dies erst mit dem Einsetzen der Eröffnungswehen der Fall, erklärt Immenhauser. War das ungeborene Kind bereits tot, bevor die Wehen einsetzten, komme strafrechtlich ein strafbarer Schwangerschaftsabbruch infrage. Entsprechend laute die Anklage auf vorsätzliche Tötung (im schwersten Fall) oder auf einen untauglichen Tötungsversuch.

War das Kind der Syrerin beim Zwischenstopp in Brig noch am Leben und haben dort die Eröffnungswehen eingesetzt, ist das Kind in Brig gestorben ohne Einsetzten der Wehen, oder war es bereits tot, bevor die Mutter in Brig ankam? Antworten auf diese Fragen muss nun das Gericht finden. Gemäss «NZZ» habe ein Gutachten der Universität Bern die Frage, ob das Kind im Mutterleib bei der Ankunft in Brig noch gelebt hatte, nicht restlos klären können.

Der Angeklagte selbst muss sich darüber hinaus wegen Unterlassens der Nothilfe, Gefährdung des Lebens sowie Missachtens von Dienstvorschriften verantworten. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

Rückführungen von Flüchtlingen von Vallorbe im Kanton Waadt bis nach Domodossola sind auf entsprechende Abkommen der Nachbarsstaaten zurückzuführen. Werden Migranten von der Schweiz kommend ohne gültige Papiere von den französischen Grenzwächtern aufgegriffen, werden sie dem Schweizer Grenzwachtkorps (GWK) übergeben. Kommen die Migranten zuvor aus Italien, führen sie die Schweizer via Brig weiter nach Domodossola.

Auch um dieses Hin und Her – samt den logistischen Schwierigkeiten – zu verhindern, hat der GWK seine Kontrollen in Brig seit dem Vorfall intensiviert. Zum laufenden Verfahren selbst äussert sich das Grenzwachtkorps nicht.

dab
10. Mai 2017, 10:28
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