Familienbesteuerung
Grosse Unterschiede zwischen den Kantonen

Die Unterschiede betreffend Abzüge zwischen den verschiedenen Kantonen sind gross. (Symbolbild)
Foto: Keystone
Die SVP will mit ihrer Familieninitiative jenen Eltern zu Steuerabzügen verhelfen, die ihre Kinder selber betreuen. Die Unterschiede betreffend Abzüge zwischen den verschiedenen Kantonen sind gross: Im Wallis etwa gilt ein Maximalabzug von 3000 Franken, im Kanton Graubünden von bis zu 10'300 Franken.
Haushalte mit Kindern unter 14 Jahren können bei den Bundessteuern seit Anfang 2011 Abzüge geltend machen, wenn sie die Kinder von Dritten – also etwa von Kindertagesstätten – betreuen lassen. Es gilt ein maximaler Abzug von 10'100 Franken pro Jahr und Kind.
Die Kantone erhielten gleichzeitig den Auftrag, ihr Steuergesetz bis Anfang 2013 so anzupassen, dass auch bei den Kantons- und Gemeindesteuern ein solcher Abzug möglich ist. Eine Vorgabe für die Höhe der Abzüge erhielten die Kantone nicht.
Abzüge von 3000 bis 10'000 Franken
Entsprechend gross sind die Unterschiede. Wer im Kanton Graubünden wohnt und sein Kind in eine Kindertagesstätte gibt, hatte dafür bei der letzten Steuererklärung einen Abzug von bis zu 10'300 Franken zugute. Im Kanton Wallis hingegen gilt ein Maximalabzug von 3000 Franken.
Damit stellen die beiden Bergkantone die Extreme dar. Im Kanton Basel-Landschaft können maximal 5500 Franken abgezogen werden, im Kanton Solothurn sowie im Kanton Aargau sind es derzeit 6000 Franken. Die Abzüge in diesen drei Kantone bewegen sich in der Grössenordnung der effektiven Kosten.
Denn gemäss den aktuellsten verfügbaren Zahlen des Bundesamts für Statistik (BFS) aus dem Jahr 2008 betragen die durchschnittlichen Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung bis zu 6000 Franken pro Jahr und Kind. In Einzelfällen können die Kosten allerdings auf über 20'000 Franken klettern.
Pauschalabzüge statt effektive Kosten
Die SVP will nun erreichen, dass Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, ein «mindestens gleich hoher Steuerabzug» gewährt wird wie Eltern, die ihre Kinder fremd betreuen lassen. Noch ist unklar, wie die Initiative umgesetzt würde.
Laut Dave Siegrist, Vorsteher des Aargauer Steueramts, würde ein Ja aber zu einem Systemwechsel bei den Steuerabzügen führen. Von den Steuern abgezogen würden nicht mehr die nachgewiesenen Kosten für die Fremdbetreuung bis zur geltenden Obergrenze. Vielmehr müssten unabhängig von den effektiven Kosten Pauschalabzüge gewährt werden – und zwar sämtlichen Haushalten mit Kindern.
Einnahmeausfälle für SVP eine «Millionen-Mär»
Das würde zu erheblichen Steuerausfällen führen, wie eine Umfrage bei einzelnen Kantonen zeigt. Die Kantone Solothurn und St. Gallen rechnen mit Einnahmeausfällen von 52 beziehungsweise 57 Millionen Franken pro Jahr, der Kanton Aargau beziffert die geschätzten Ausfälle gar mit 140 Millionen Franken.
Die Kantone rechnen dabei mit einem künftigen Pauschalabzug in Höhe des heutigen maximalen Abzugs für die Kinderbetreuung durch Dritte. Gemäss einer Auflistung der kantonalen Finanzdirektoren würden die jährlichen Steuerausfälle aller Kantone mit dieser Rechnung zusammen rund eine Milliarde Franken betragen. Der Bund rechnet bei den Bundessteuern mit Einbussen von 390 Millionen Franken.
Die SVP kritisiert diese Schätzung als «Millionen-Mär». Sie stellt sich auf den Standpunkt, dass die Kantone die Höhe der Abzüge weiterhin frei festlegen können. Mit anderen Worten: Wer keine Steuerausfälle will, muss andere Abzüge nach unten korrigieren – etwa jene für die Fremdbetreuung.
200 statt 6000 Franken
Einige Kantone haben dieses Szenario durchgespielt. Gemäss dem Chef des Solothurner Steueramts, Marcel Gehrig, müsste der Abzug für die Kinderbetreuung einheitlich bei 300 Franken festgelegt werden, «um kostenneutral zu bleiben».
In Bern müsste der Abzug für die Fremdbetreuung von heute 3100 Franken auf rund 500 Franken gekürzt werden, wie der kantonale Steuerverwalter Bruno Knüsel sagt. Das Aargauer Steueramt spricht gar von einem pauschalen Steuerabzug für die Kinderbetreuung von nur noch 200 Franken – nur ein Bruchteil der 6000 Franken, die heute für die Fremdbetreuung abgezogen werden können.
Eigenbetreuungsabzug in drei Kantonen
Die Forderung, die die SVP in ihrer Initiative stellt, erfüllen heute bereits die Kantone Zug und Wallis. Beide Kantone kennen einen Abzug für die Eigenbetreuung, der zudem identisch ist mit dem Abzug für die Fremdbetreuung.
Einen Eigenbetreuungsabzug gibt es seit Anfang 2012 auch im Kanton Luzern. Dieser ist mit pauschal 2000 Franken aber weniger hoch als der Fremdbetreuungsabzug, der maximal 4700 Franken betragen darf.
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