Dossier Cleusix | Staatsrat leistet GPK-Bericht Folge 

Kanton soll Ansprechstellen für Whistleblower schaffen

Auslöser. Der Fall von Jean-Marie Cleusix zog einen Bericht der GPK nach sich.
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Auslöser. Der Fall von Jean-Marie Cleusix zog einen Bericht der GPK nach sich.
Foto: wb

Quelle: 1815.ch 24.08.17 0
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Die vom Staatsrat eingesetzte Arbeitsgruppe, die mit der Analyse der Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates (GPK) im Rahmen des Dossiers Jean-Marie Cleusix beauftragt wurde, hat ihren Bericht vorgelegt. Die zuständigen Dienststellen sollen nun die darin gemachten Empfehlungen umsetzen.

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Die vom Staatsrat eingesetzte Arbeitsgruppe hat die im GPK-Bericht über die Demission und Wiederanstellung von Jean-Marie Cleusix enthaltenen Empfehlungen geprüft. Sie schlage dem Staatsrat eine Vereinheitlichung der Bestimmungen in Sachen Auflösung des Arbeitsverhältnisses und Disziplinarmassnahmen für Lehrpersonen und Angestellte der Kantonsverwaltung, insbesondere eine Harmonisierung der Dauer der Probezeit sowie der Disziplinarmassnahmen, heisst es in einer Mitteilung des Kantons.

Auf Mobbing-Fälle konzentrieren

Weiter wird eine Aufhebung der automatischen aufschiebenden Wirkung im Fall einer Beschwerde bei Disziplinarmassnahmen oder Auflösung des Arbeitsverhältnisses angeregt. Es soll ausserdem auch eine Prüfung der Zweckmässigkeit des Abschlusses einer Krankentaggeldversicherung für das Personal des öffentlichen Dienstes erfolgen. Dieser Punkt müsse in Zusammenarbeit mit einem Experten eingehend geprüft werden, wie im Bericht angeführt wird. Als letzter Punkt wird die Schaffung einer oder mehrerer Ansprechstellen für Whistleblower vorgeschlagen.

Die Arbeitsgruppe spricht sich allerdings gegen die von der GPK vorgeschlagene Auflösung der Disziplinarkommission aus. Vielmehr soll sich die Disziplinarkommission künftig auf komplexe Konfliktsituationen zwischen Angestellten und Vorgesetzten sowie auf Mobbing-Fälle konzentrieren. Im Übrigen schlägt die Arbeitsgruppe die Anwendung des Verwaltungsrechts mit Zuständigkeit der Anstellungsbehörde vor.
Zudem ist die Arbeitsgruppe der Ansicht, dass die Anstellungsbehörde zwingend informiert werden muss, wenn ein Angestellter Gegenstand einer Strafverfolgung ist, die seiner Funktion oder dem Image des Staates abträglich sein könnte.

Massnahmen bereits umgesetzt

Was die Probleme anbelangt, die 2016 bei der Dienststelle für Unterrichtswesen festgestellt wurden, weist die Arbeitsgruppe darauf hin, dass die nötigen Verbesserungsmassnahmen im Einklang mit den Empfehlungen der GPK ergriffen worden sind. Der Staatsrat habe von der eingehenden Analyse und den präzisen Empfehlungen der Arbeitsgruppe in Sachen Umsetzung der GPK-Empfehlungen Kenntnis genommen und die zuständigen Dienststellen mit deren Umsetzung beauftragt, heisst es abschliessend.

pd / pmo
24. August 2017, 12:31
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