Nach Kontrollen des Kantons

Keine Schummeleien bei Aprikosen-Verkaufsständen

Bei den Kontrollen der Verkaufsstände für Walliser Aprikosen stellte der Kanton keine Schummeleien fest. (Symbolbild)
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Bei den Kontrollen der Verkaufsstände für Walliser Aprikosen stellte der Kanton keine Schummeleien fest. (Symbolbild)
Foto: zvg

Quelle: 1815.ch 28.08.14 0
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Die Verkäufer von Walliser Aprikosen an den Strassenrändern des Kantons halten sich an die Verkaufsvorgaben. Dies ergaben Kontrollen während des Sommers.

Die im Frühling 2014 vom Kanton Wallis eingeführten neuen Pflichten bezüglich Hinweistafeln und Werbemittel bezweckten, dass die Herkunft der am Strassenrand verkauften Aprikosen klar und deutlich hervorgehoben wird. Die Bilanz des Sommers sie mehr als erfreulich, schreibt der Kanton in einer Mitteilung vom Donnerstag. Alle kontrollierten Verkaufsstände hielten sich an die Weisung des Staatsrats vom 23. Mai 2014.

Die Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit (DIHA) kontrollierte zwischen Mitte Juni und Ende Juli 36 der 60 Aprikosen-Verkaufsstände, die im Besitz einer Ausweiskarte für das Reisendengewerbe waren. 23 Verkaufsstände befanden sich im Oberwallis und 13 im Mittel- und Unterwallis. Alle kontrollierten Verkaufsstände entsprachen der Weisung des Staatsrats vom 23. Mai 2014 über die Anzeigemodalitäten an und neben den Verkaufsständen.

Diese erste Bilanz fällt äusserst positiv aus. Die Mehrheit der Verkaufsstände hielt sich an die verschiedenen Gesetzgebungen, denen sie unterstellt sind, und alle Verkaufsstände hielten sich an die neue Weisung des Staatsrats. Verkaufsstände, die gleichzeitig Walliser Aprikosen und Aprikosen mit einer anderen Herkunft verkauften, wiesen klar und deutlich auf die Herkunft der Früchte hin und setzten keine wallisspezifischen Werbemittel ein.

In der Mitteilung wird daruauf hingewiesen, dass 2014 eine ausgezeichnete Aprikosenernte verzeichnet wurde und die Verkaufsstände reichlich beliefert werden konnten. Die DIHA bewerkstelligte eine umfangreiche Arbeit. Jeder Standbesitzer wurde vor der Kontrolle über die neuen Pflichten informiert. Als Folge der Politik der Diversifizierung des Walliser Obstbaus können nunmehr über einen längeren Zeitraum (Mitte Juni bis Ende August) Früchte geliefert werden.

Der Kanton Wallis wird 2015 gleich vorgehen. Bereits seien erneute Kontrollen der Hinweistafeln geplant, vor allem zu Beginn der Saison des Aprikosenverkaufs, um sicherzustellen, dass die Herkunft der Aprikosen richtig angezeigt wird.

28. August 2014, 15:09
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