Kanton | Nach Marktbeobachtung

Weko: Keine Wettbewerbsverzerrung bei Finanzierung von Spitexleistungen

In Bezug auf die Pflegefinanzierung privater und öffentlicher Spitexanbieter finde im Wallis keine Ungleichbehandlung statt.
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In Bezug auf die Pflegefinanzierung privater und öffentlicher Spitexanbieter finde im Wallis keine Ungleichbehandlung statt.
Foto: Keystone

Quelle: 1815.ch 04.03.20 0
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Spitexanbieter im Wallis werden punkto Pflegefinanzierung alle gleich behandelt. So eine Analyse der Weko. Sie fordert jedoch eine Anpassung bei der Subventionierung der Hilfe zu Hause.

Die Wettbewerbskommission Weko hat, gestützt auf eine mögliche Ungleichbehandlung der öffentlichen und privaten Spitexanbieter im Oberwallis, eine Marktbeobachtung durchgeführt. Gemäss Mitteilung des Kantons bestätigt die Weko in ihrer Stellungnahme vom 4. Februar, dass die Wettbewerbsgrundsätze im Wallis im Bereich der Finanzierung der Pflege zu Hause respektiert würden. Die Erteilung von Leistungsaufträgen mit Bedingungen, Pflichten und einer spezifischen Finanzierung stelle folglich keine Wettbewerbsverzerrung dar. Die Weko präzisiere ausserdem, dass die Anzahl Leistungsaufträge aus Wirtschaftlichkeits- und Effizienzgründen beschränkt werden könne. Die Weko stellt fest, dass die Pflege zu Hause gleichbehandelt wird, sieht jedoch Revisionsbedarf betreffend die Gleichbehandlung der Hilfe zu Hause. Die Weko verzichtet jedoch darauf, diese Frage zu vertiefen. Eine Analyse durch das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur wird nun vorgenommen.

Im Wallis waren lange Zeit die Sozialmedizinischen Zentren SMZ zusammen mit den freiberuflichen Pflegefachpersonen die einzigen Erbringer von Spitexleistungen im Wallis. Seit 2015 haben sich auf dem Kantonsgebiet auch gewinnorientierte Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause niedergelassen. Das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur hat seine Reglementierung so angepasst, dass alle Spitex-Organisationen für die Pflege zu Hause im Rahmen der geltenden kantonalen Gesetzgebung gleich behandelt werden.

In Anwendung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung trägt die öffentliche Hand somit zur Finanzierung der Pflege zu Hause durch SMZ, gewinnorientierte Spitex-Organisationen und freiberufliche Pflegefachpersonen bei. Die SMZ erhalten aufgrund des Leistungsauftrags mit dem Kanton zusätzliche Subventionen. Der Kanton begründet dies damit, dass durch diese Leistungsaufträge die SMZ insbesondere verpflichtet würden, Spitexleistungen für alle Personen, die Hilfe und Pflege zu Hause benötigten, zu erbringen – und das auf dem gesamten Kantonsgebiet. Diese Pflicht zur Annahme aller Fälle und die teils grossen Distanzen, die zurückgelegt werden müssten, würden Zusatzkosten verursachen. Den gewinnorientierten Spitex-Organisationen hingegen stehe es frei, Kunden anzunehmen oder abzulehnen.

pd/wh
04. März 2020, 15:32
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