Politik | Gesetz betreffend die Ladenöffnung angenommen

Künftig gibt es zwei Sonntagsverkäufe

Die Gemeinden dürfen künftig pro Jahr bis zu zwei Sonntagsverkäufe durchführen.
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Die Gemeinden dürfen künftig pro Jahr bis zu zwei Sonntagsverkäufe durchführen.
Foto: zvg

Quelle: 1815.ch 09.03.18 1
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Die Gemeinden dürfen künftig pro Jahr bis zu zwei Sonn- oder Feiertage bezeichnen, an denen die Läden bis 18.30 Uhr geöffnet werden dürfen. Wobei einer dieser Sonntagsverkäufe an einem Tag stattfinden muss, der im Zusammenhang mit einem besonderen Ereignis wie Volksfest, Weihnachtsmarkt, kulturelle oder sportliche Veranstaltung steht.

Die Gesetzesänderung war eine Zangengeburt, die in dieser Form nicht erwartet werden durfte. Konstantin Bumann von der CSPO brachte es auf den Punkt: „Das Gesetz wird lediglich in zwei kleinen Punkten geändert. Ich habe noch nie erlebt, dass für nur zwei Punkte in der ersten Kommission 13 Abänderungsanträge gestellt wurden, diese dort allesamt abgelehnt worden sind, um dann später alle diese 13 Anträge in der zweiten Lesung in exakt dem gleichen Wortlaut wieder einzubringen. Das ist ein verantwortungsloser Umgang mit Steuergeldern“. Auch Grossratspräsident Diego Wellig konnte sich einen Kommentar nicht verkneifen: "Es ist eigentlich alles zu allem gesagt, aber noch nicht von allen!"

Die Fronten waren klar bezogen. Die C-Parteien und die PLR lehnten sämtliche Anträge ab. Dasselbe tat die PLR. Die Anträge stammten entweder von der Ratslinken, die am liebsten keine zusätzliche Öffnung sähe oder von der Ratsrechten, die sich mehr als zwei Sonntagsverkäufe wünschte.

Auch Staatsrat Christophe Darbellay erinnerte daran, dass er sämtliche Vorschläge bereits in der ersten Lesung gehört hätte. „Wir haben einen guten Kompromiss gefunden. Die hartnäckigen Anträge kommen von jenen, die mit zwei Sonntagen nicht zufrieden sind, oder von jenen, die am liebsten keine Sonntagsverkäufe hätten. Bei vier Sonntagen wäre das Boot überladen, auch eine Öffnung bis 22.00 Uhr wäre übertrieben. Der Sonntag bleibt auch mit dem neuen Gesetz ein besonderer Tag“.

Das Parlament hat sämtliche 13 Anträge denn auch abgelehnt und das Gesetz mit zwei Sonntagsverkäufen bis 18.30 Uhr mit 85 gegen 42 Stimmen zugestimmt.

wek
09. März 2018, 11:32
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Kommentare

  • Markus Imbodu, Visp - vor 7 Jahre ↑3↓6

    Viel wichtiger für die Region wären liberale und moderne Öffnungszeiten als als diese 2 Pseudo-Sonntagsverkäufe - die ich persöhnlich für überflüssig halte und wohl
    eher für das Unterwallis gedacht sind:
    a) Die Sonntagsnachmittagsverkäufe die ich erlebt, waren eher mässig besucht.
    b) gibt es an jeden Oberwalliser Event zig Ess und Getränkstände, wozu braucht es
    dort Migros, Coop etc?
    c) Internetshopping kann man 24 Stunden bestellen - da müssen keine Kleiderläden und co offen haben.
    d) Weihnachtsmarkt? Mal abgesehen von ein paar Tagen in Naters gibt es kein solche Events im Oberwallis...

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