Nationalratsentscheid zur Raumplanung

«Lex Koller» bleibt bestehen

Die «Lex Koller» wird nicht abgeschafft: Auch künftig soll der Grundstückkauf für Personen im Ausland eingeschränkt bleiben (Symbolbild).
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Die «Lex Koller» wird nicht abgeschafft: Auch künftig soll der Grundstückkauf für Personen im Ausland eingeschränkt bleiben (Symbolbild).
Foto: zvg

Quelle: 1815.ch 07.05.14 0
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Für Personen im Ausland soll der Grundstückkauf in der Schweiz eingeschränkt bleiben. Der Nationalrat hat am Mittwoch beschlossen, die «Lex Koller» nicht aufzuheben. Es handelt sich um eine Formalität: Die Aufhebung ist kein Thema mehr, inzwischen diskutieren die Räte über Verschärfungen.

Der Nationalrat hatte aber nur darüber zu entscheiden, ob die Vorlage zur Aufhebung der «Lex Koller» abgeschrieben wird. Er folgte dem Antrag der vorberatenden Kommission und sprach sich oppositionslos für die Abschreibung aus. Nun muss noch der Ständerat zustimmen.

2007 hatte der Bundesrat die «Lex Koller» aufheben wollen. Das Parlament verlangte aber flankierende Massnahmen, worauf das Geschäft jahrelang auf Eis lag. 2012 drehte der Wind: National- und Ständerat forderten den Bundesrat auf, die "Lex Koller" beizubehalten. Dieser war einverstanden.

Grosses Interesse an Investitionen

Begründet wurde die Kehrtwende mit der Zweitwohnungsproblematik sowie dem seit der Finanzkrise 2008 erwachten Interesse aus dem Ausland an Grundstücken in der Schweiz. Würde die Beschränkung aufgehoben, dürfte viel ausländisches Kapital in Schweizer Immobilien fliessen, schrieb der Bundesrat.

Im Nationalrat war man sich einig: Das Gesetz habe seine Berechtigung, stellten die Rednerinnen und Redner sämtlicher Fraktionen fest. Der Erwerb von Schweizer Boden müsse Personen vorbehalten sein, die hier lebten, arbeiteten und Steuern zahlten. Würde die «Lex Koller» aufgehoben, stiege der Druck auf den Immobilienmarkt.

Ausnahmen abschaffen

Die «Lex Koller» war 1983 eingeführt worden, um den «Ausverkauf» des Schweizer Bodens an Personen im Ausland einzudämmen. Inzwischen gibt es allerdings zahlreiche Ausnahmen. Diskutiert wird deshalb nun auch über eine Verschärfung der Bestimmungen. Der Nationalrat hat im Dezember entsprechende Motionen von Jacqueline Badran (SP/ZH) angenommen. Ob der Ständerat ebenfalls zustimmt, ist allerdings offen: Die vorberatende Kommission der kleinen Kammer lehnte die Motionen ab.

Indirekten Kauf verhindern

Nach dem Willen Badrans sollen Personen aus dem Ausland nicht mehr ohne Bewilligung Anteile von Immobilienfonds oder börsenkotierten Immobiliengesellschaften erwerben können. Solche Vehikel ermöglichen den indirekten Kauf von Grundstücken und die Spekulation.

Weiter sollen betrieblich genutzte Immobilien wieder der «Lex Koller» unterstellt werden, wie dies bis 1997 der Fall war. Für Hotelliegenschaften sollen Ausnahmen geprüft werden. Bekämpft werden die Verschärfungen von einer Allianz, der unter anderem Immobiliengesellschaften und der Hauseigentümerverband angehören.

Bürgerliche dagegen

Auch die SVP und die FDP wollen sich dagegen stellen, wie die Fraktionssprecher Hans Killer (SVP/AG) und Christian Wasserfallen (FDP/BE) am Mittwoch sagten. Die FDP schlucke die Kröte und stimme der Beibehaltung des Gesetzes zu. Aber das reiche dann auch, Verschärfungen kämen nicht in Frage, befand Wasserfallen.

Die CVP hat ebenfalls Vorbehalte. Sollte der Ständerat die Motionen gutheissen und der Bundesrat eine entsprechende Vorlage präsentieren, werde die CVP diese «sehr genau prüfen», sagte Daniel Fässler (CVP/AI).

07. Mai 2014, 20:29
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