Justiz | Anklage gegen Lonza

Lonza wegen Verstössen gegen das Gewässerschutzgesetz vor Gericht

Das Chemiewerk Lonza hat eine Anklage wegen Verstössen gegen das Gewässerschutzgesetz am Hals.
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Das Chemiewerk Lonza hat eine Anklage wegen Verstössen gegen das Gewässerschutzgesetz am Hals.
Foto: wb archiv

Quelle: SDA 30.05.18 0
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Der Chemiekonzern Lonza wird wegen Widerhandlungen des Gewässerschutzgesetzes und fahrlässiger Verunreinigung von Trinkwasser angeklagt. Er soll das Wasser jahrelang mit einem krebserregenden Lösungsmittel verschmutzt haben, ohne etwas dagegen unternommen zu haben.

Die Walliser Staatsanwaltschaft geht mit dem Unternehmen hart ins Gericht. Lonza habe mehrfach in pflichtwidriger Unvorsichtigkeit Stoffe widerrechtlich mittelbar und unmittelbar in den Grosgrundkanal eingebracht sowie versickern lassen und dadurch die Gefahr einer Verunreinigung des Wassers herbeigeführt, heisst es in der Anklageschrift ans Bezirksgericht Visp, die der Nachrichtenagentur sda vorliegt.

Weiter soll der Konzern in seiner Chemiefabrik in Visp das Trinkwasser für Menschen oder Haustiere mit gesundheitsschädlichen Stoffen verunreinigt haben, indem es 2011 und 2012 sowie zwischen 2014 und 2017 westlich von Visp in der Grosseye zu mehreren Fällen von Wasserverschmutzung durch 1.4-Dioxan gekommen sei.

Das Lösungsmittel wird etwa zur Herstellung von Farben und Lacken, Waschmitteln und Reinigungswirkstoffen, Kosmetika, Insektiziden und Herbiziden eingesetzt. Es ist in hohen Dosen beim Menschen krebserregend - möglicherweise bereits in geringen Dosen.

Lonza verletzte Pflichten

Die Verschmutzung durch 1.4-Dioxan wurde 2014 bei der Grundwasserüberwachung entdeckt, die der Kanton anlässlich des Baus der Autobahn A9 eingerichtet hatte. Im Sommer vereinbarte Lonza mit der Dienststelle für Umweltschutz eine maximale Abgabe von acht Kilogramm 1.4-Dioxan pro Tag ins Industrieabwasser. Für die Rhone wurde ein Grenzwert von 6,6 Mikrogramm pro Liter (μg/l) festgesetzt.

Auch danach kam es laut Anklage aber zu Fällen, in denen diese Werte deutlich überschritten wurden. An einem Tag im April 2015 betrug die maximale Dioxanfracht 36,66 Kilogramm. Zudem sollen Mitarbeiter von Lonza auch mehrere Liter 1.4-Dioxan im Freien verschüttet haben, worauf das Lösungsmittel in das Grundwasser versickerte.

Laut Anklage war Lonza spätestens seit Anfang 2012 bekannt, dass die abgegebenen Dosen zu hoch sind. Dennoch hätte Lonza die Kontamination der Gewässer verhindern können, ist die Walliser Staatsanwaltschaft überzeugt. Dafür hätte sie die Betriebsleiter besser informieren, das ausgeflossene Dioxan melden und die kantonalen Vorgaben einhalten müssen.

Lonza sieht keine Verstösse

Wer für die Gewässerverschmutzungen verantwortlich ist, lässt sich laut Anklage nicht eruieren. Die Straftaten liessen sich keiner natürlichen Person zuordnen. Begründet sei dies in der mangelhaften Organisationsstruktur innerhalb des Lonzawerks in Visp.

Dass das Unternehmen verantwortlich ist, steht für die Walliser Staatsanwaltschaft jedoch ausser Frage. Lonza sei die einzige Firma im Kanton Wallis, die in ihrer Produktion grosse Mengen des Lösungsmittel verwende, heisst es in der Anklageschrift.

In einer Stellungnahme betont Lonza, dass sie keine strafbaren Verstösse gegen das Gewässerschutzgesetz begangen habe. Die Bevölkerung und die Umwelt seien zu keinem Zeitpunkt gefährdet gewesen. Als die Verschmutzung im Jahr 2014 entdeckt worden sei, habe es keine spezifischen Grenzwerte für das Trink- und Grundwasser sowie Industrieabwasser gegeben.

Die Walliser Staatsrätin Esther Waeber-Kalbermatten wies auf Anfrage darauf hin, dass Trinkwasser nie betroffen gewesen sei. Dioxan sei in zwei Brunnen festgestellt worden, und diese seien vorübergehend geschlossen worden, sagte sie gestützt auf Kontrollen des Kantonschemikers.

Die Staatsanwaltschaft gibt die Anträge zu den Santionen an der Hauptverhandlung bekannt.

30. Mai 2018, 17:32
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