Raumplanung | Studie bestätigt Position der Regierung

Es droht ein absolutes Einzonungsverbot

Blockade droht. Gemäss einem Gutachten hätte eine nicht-konforme Umsetzung der Revision des Raumplanungsgesetzes schwerwiegende Folgen für das Wallis.
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Blockade droht. Gemäss einem Gutachten hätte eine nicht-konforme Umsetzung der Revision des Raumplanungsgesetzes schwerwiegende Folgen für das Wallis.
Foto: Walliser Bote

Quelle: WB 02.09.16 3
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Gemäss einer Studie riskiert der Kanton Wallis ein absolutes Einzonungsverbot und ein hohes Mass an Rechtsunsicherheit, sollte der Bund den kantonalen Richtplan nicht bis zum 1. Mai 2019 genehmigen.

Im Hinblick auf die kommende Raumplanungsdebatte hat der Kanton Wallis ein Gutachten erstellen lassen. Heinz Aemisegger, ehemaliger Bundesrichter, Christa Perregaux DuPasquier, Vizedirektorin, VLP-ASPAN und Samuel Kissling, MLaw, VLP-ASPAN, haben sich mit den „Folgen einer ungenügenden Umsetzung des Raumplanungsgesetzes“ auseinandergesetzt. Die Resultate liegen vor und wurden auch dem Grossrat zur Kenntnis gebracht, im Hinblick auf die Debatte zum kantonalen Ausführungsgesetzes anlässlich der Septembersession. Die Mindestanforderungen des neuen Bundesrechts an die Kantone beinhalten die Ausscheidung des Siedlungsgebietes sowie die entsprechenden Angaben zur Reduktion der überdimensionierten Bauzonen, Massnahmen zur Erhöhung der Verfügbarkeit von Bauzonen und die Einführung eines Mehrwertausgleichs von mindestens 20 Prozent.

In ihrer Analyse kommt die VLP-ASPAN zum Schluss, dass eine ungenügende Umsetzung der Anforderungen und eine damit verbundene Nichtgenehmigung des kantonalen Richtplans durch den Bund ein absolutes Bauzonenmoratorium zur Folge hätte. Dieses Einzonungsverbot bliebe so lange bestehen, bis der Kanton die Anforderungen des RPG erfüllt. Dieses Einzonungsverbot würde jegliche Neueinzonungen im Kanton verbieten, beispielsweise auch für wichtige Projekte der öffentlichen Hand, für Tourismus oder für die Wirtschaft. Die Planungsunsicherheit wäre, auch aufgrund des Beschwerderechts des Bundes sowie der Umweltorganisationen sehr hoch. Um die genauen volkswirtschaftlichen Auswirkungen einer Nicht-Umsetzung der zu kennen, hat der Kanton eine weitere Studie in Auftrag gegeben. Diese wird im Herbst 2016 abgeschlossen und soll dem Grossen Rat im Hinblick auf die Behandlung des kantonalen Richtplans 2017 vorgelegt werden.

hbi
02. September 2016, 10:42
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Kommentare

  • Cina Planner - vor 9 Jahre ↑13↓3

    Das Problem könnte man lösen, indem man eine Walliser Baulandbörse einführt d.h. will der Kanton oder sonstwer irgendwo Einzonen, kann er von einem Privaten Bauland abkaufen, welches dann für "immer" ausgezont wird und der Öffentlichkeit übergeben wird und im Gegenzug erhält er das Recht, dass neue Land einzuzonen.

    antworten

  • Julius Cäsar - vor 9 Jahre ↑32↓3

    Geld für Studien hat man jedenfalls genug...

    antworten

  • Raumplaner - vor 9 Jahre ↑27↓5

    Ein reines Gefälligkeitsgutachten.
    Angstmacherei und ein weiterer Versuch der Einschüchterung.
    Diese Taktik wird gehörig schiefgehen, spätestens bei der Volksabstimmung zum revidierten kantonalen Gesetz.
    Es braucht eine andere Kommunikation. Und es muss spürbar werden, dass der Staatsrat beim Bund auch kämpft für unsere Situation.
    Ein Einzonungsverbot ist gerade für das Wallis nichts Dramatisches. Im Gegenteil: gerade dies wäre wohl die einzige raumplanerisch wirksame Massnahme in Richtung der von allen Seiten erwünschten Verdichtung nach innen.

    antworten

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