Umwelt | Schweizer Gesetzgebung legt keine Grenzwerte für Schadstoffdepositionen im Staub fest

Sanierungsarbeiten wirbeln Quecksilberstaub auf

Im Zentrum von Visp wird die durch den Staub freigesetzte Quecksilbermenge während der gesamten Dauer der Sanierungsarbeiten auf einige Gramm geschätzt. (Archivbild)
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Im Zentrum von Visp wird die durch den Staub freigesetzte Quecksilbermenge während der gesamten Dauer der Sanierungsarbeiten auf einige Gramm geschätzt. (Archivbild)
Foto: WB/Alain Amherd

Quelle: 1815.ch 18.07.19 0
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In den Staubemissionen, welche bei den Sanierungsarbeiten in Visp und Raron entstehen, hat es Quecksilber. Mit einer Ausnahme jedoch nur in vernachlässigbaren Mengen.

Kontrollen der Staubablagerungen in der Nähe der Baustellen auf quecksilberbelasteten Parzellen zeigen das Vorhandensein von Quecksilber in vernachlässigbaren Mengen. Ausnahme bildet gemäss Mitteilung des Kantons eine Baustelle im Zentrum von Visp. Die bestehenden Massnahmen zur Verminderung von Staubemissionen auf Sanierungsbaustellen wurden präzisiert.

Unter "Bagatellgrenze" nach deutscher Norm

Über 70 Parzellen sind seit Beginn der Arbeiten in den Siedlungsgebieten von Visp und Raron saniert worden. Monatlich kontrolliert die Dienststelle für Umwelt auch Staubablagerungen in der Nähe der Baustellen. Diese zeigen, dass Quecksilber in vernachlässigbaren Mengen im Staub vorhanden ist, mit Ausnahme einer Baustelle in Visp, für welche die Aushubarbeiten am Donnerstag fertiggestellt sind. Im Zentrum von Visp wird die durch den Staub freigesetzte Quecksilbermenge während der gesamten Dauer der Sanierungsarbeiten auf einige Gramm geschätzt. Die festgestellten Emissionen, die sich über circa zwei Monate hingezogen haben, befinden sich unter der sogenannten "Bagatellgrenze", die in den deutschen Normen definiert ist. Die Schweizer Gesetzgebung legt keine Grenzwerte für Schadstoffdepositionen im Staub fest.

Aufgrund der beschränkten Dauer der Arbeiten und in Anbetracht der relativ limitierten durch Staub verstreuten Quecksilbermengen haben die Verantwortlichen das Risiko für die Bevölkerung und die Passanten als irrelevant erachtet. Zudem könne anhand der beschränkten Quecksilbermengen eine Bodenbelastung durch Staubablagerungen auf Parzellen in der Nähe der Baustelle ausgeschlossen werden.

Die Lonza AG, die für die Sanierungsarbeiten verantwortlich ist, wurde vom Kanton daran erinnert, die Umsetzung der Massnahmen zur Staubimmissionsverminderung, die im Sanierungsprojekt definiert sind, zu kontrollieren. Die Informationsbroschüren zur Bekämpfung und zum Schutz vor Staub für die Bauarbeiter sind ergänzt worden.

Die Sanierungen werden im Herbst mit dem Beginn der Arbeiten an einem vierten Sanierungslos im Quartier Turtig fortgesetzt. Die Sanierung eines dritten Quartiers in Visp sollte 2020 beginnen.

pd/ip
18. Juli 2019, 13:00
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