Coronavirus | Lebensmittelgeschäfte, Banken oder Apotheken bleiben offen - alles andere geht zu

Der Staatsrat verhängt aussergewöhnliche Lage

Historische Massnahme. Der Walliser Staatsrat ruft den Notstand aus.
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Historische Massnahme. Der Walliser Staatsrat ruft den Notstand aus.
Foto: zvg

Quelle: 1815.ch 16.03.20 2
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Angesichts der Entwicklung der Coronavirus-Pandemie (COVID-19) hat der Walliser Staatsrat für das gesamte Kantonsgebiet bis auf Weiteres die aussergewöhnliche Lage verhängt. Zusätzlich zu den seit Freitag, 13. März geltenden Massnahmen, hat er weitere Massnahmen ergriffen. Die Massnahmen gelten ab heute Abend.

Um die Ausbreitung der Coronavirus-Pandemie einzudämmen, verhängt der Staatsrat bis auf Weiteres die aussergewöhnliche Lage für das gesamte Kantonsgebiet.

Die Regierung hält es für notwendig, rasch zusätzliche Massnahmen zu ergreifen, um den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten und die Ausbreitung des Virus im Kanton so weit wie möglich zu verzögern. Sie hatte bereits am Freitag, eine Reihe strikter Massnahmen erlassen, diese werden nun ergänzt.

Die Massnahmen treten heute Montag in Kraft. Wie der Kanton schreibt, wird die Öffentlichkeit auf die strafrechtlichen Folgen der Nichteinhaltung dieser Entscheidung aufmerksam gemacht, die mit einer Geldstrafe von bis zu 10'000 Franken geahndet werden kann.

Alle gastronomischen Einrichtungen (Restaurants, Pubs, Eisdielen, Tea-Rooms, Ferien auf dem Bauernhof, Berghütten und Hütten, gelegentlich geöffnete Brauereien, Bars - einschliesslich jenen gastronomischen Einrichtungen, die an Bäckereien, Tankstellen, Bahnhöfen, Hotels und Campingplätzen angeschlossen sind) werden ab heute Montag, 16. März, um 18.30 Uhr für die Öffentlichkeit geschlossen. Ausgenommen sind mit Ausnahme von Liefer- und Zustelldiensten von Lebensmitteln nach Hause, Take-Away-Angeboten am Schalter oder Tresen, gemeinnützigen Sozialkantinen, Kantinen in Krankenhäusern, Pflege- und Altersheimen sowie nicht öffentlich zugänglichen Betriebskantinen, unter Einhaltung der erhöhten Hygienestandards und angemessener sozialer Distanz.

Geschlossen werden ebenso Geschäfte, Läden und Märkte, mit Ausnahme derer, die Lebensmittel oder Güter für den Grundbedarf, medizinische und gesundheitliche Artikel verkaufen sowie Apotheken, Drogerien, Optiker, Kioske und Tankstellen (ausser dem Bereich Cafe, Bar), unter Einhaltung der erhöhten Hygienestandards und angemessener sozialer Distanz. Im Notfall können Geschäfte, die geschlossen bleiben müssen, jedoch einzelne Kunden nach Vereinbarung annehmen.

Es erfolgt auch die Schliessung von Einrichtungen für Tätigkeiten im Zusammenhang mit persönlichen Dienstleistungen (einschliesslich Friseure, Barbiere, Kosmetiksalons, Nagelstudios, Tattoo-Studios - auch solche, die von zu Hause aus arbeiten) für die Öffentlichkeit, mit Ausnahme der Angehörigen von Gesundheitsberufen;

Es erfolgt die Schliessung der Tagesstrukturen in Alters- und Pflegeheimen für diejenigen Patienten, die von zu Hause kommen, vorbehaltlich einer Genehmigung der Dienststelle für Gesundheitswesen (diese Plätze sind für Personen reserviert, die aus dem Spital entlassen werden);

- Verbot von Fahrschulkursen und Aussetzung von Führerscheinprüfungen;

- Verbot aller Dienstleistungen kommerzieller Art im Zusammenhang mit Sport- oder Freizeitaktivitäten;

- Öffentliche oder private Veranstaltungen und Versammlungen sind verboten. Kultusdienste (Gottesdienste, Andachten) und alle öffentlichen und privaten Kurse, sowohl für Gruppen als auch für Einzelpersonen, sowie Aktivitäten im Zusammenhang mit persönlichen Dienstleistungen werden eingestellt.

- Aufrechterhaltung der Dienstleistungen der Post, Banken, Finanzplatz und Versicherungen, des Landwirtschaftsektors, der Lebensmittelverarbeitung und der Lebensmittelindustrie, einschliesslich der Lieferketten, die Waren und Dienstleistungen anbieten, unter Einhaltung der erhöhten Hygienestandards und angemessener sozialer angemessene soziale Distanz zu respektieren und lokale Unterkünfte für Grenzgänger zu suchen.

- Empfehlung an alle anderen Aktivitäten der Privatwirtschaft, sich an die neue Situation anzupassen, die erhöhten Hygienestandards und eine angemessene soziale Distanz zu respektieren und lokale Unterkünfte für Grenzgänger zu suchen.

Personen ab 65 Jahren sollen zu Hause bleiben

Wie es vonseiten der Kantonsregierung heisst, wird die Bevölkerung dringend aufgefordert, ihre Fortbewegungen einzuschränken. Darüber hinaus wird dringend empfohlen, dass Personen ab 65 Jahren und solche, die einer Risikogruppe angehören, zu Hause bleiben, keine Kinder betreuen, nicht an öffentlichen oder privaten Veranstaltungen teilnehmen und keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen, ausser für medizinische oder berufliche Bedürfnisse oder den Kauf von Gütern für die Grundversorgung. Personen in Quarantäne müssen zu Hause bleiben.

Was die Schulen und Einrichtungen für die frühkindliche Betreuung betrifft, die bis zum 30. April geschlossen bleiben, so dürfen diese Kinder aufnehmen, deren beide Elternteile in einem der folgenden Berufsfelder tätig sind, die für die Bewältigung der Krise unerlässlich sind:
- das Personal des Gesundheitswesens gemäss folgender Liste: Ärzte, Angestellte von Spitälern, Alters- und Pflegeheime, SMZ sowie andere Organisationen für die häusliche Pflege und die Haushaltshilfe, selbständige Krankenschwestern, Apotheker und Angestellte von Apotheken, Angestellte der Kantonalen Walliser Rettungsorganisation KWRO und der Rettungsdienste;
- Mitarbeiter von spezialisierten Instituten und sonderpädagogischen Einrichtungen;
- Mitarbeiter, die in Kollektivunterkünften im Asylbereich arbeiten;
- Sicherheitspersonal (Polizei, Berufsfeuerwehr, Armee, Zivilschutz, Gefängnisse, Krankenwagenfahrer);
- das für den Empfangsdienst in der Schule oder im Kindergarten / in Tagesstätten zuständige Personal;
- Personal, das für wesentliche Aufgaben der Regierung zuständig ist. Härtefälle bleiben vorbehalten.

Hinsichtlich der Arztzeugnisse werden Unternehmen und Institutionen aufgefordert, deren Vorweisen erst ab dem fünften Arbeitstag der krankheitsbedingten Abwesenheit eines Mitarbeiters zu verlangen.

Die Kantonspolizei ist für die Durchführung und Durchsetzung von Polizeimassnahmen auf dem gesamten Kantonsgebiet zuständig.

hbi
16. März 2020, 11:58
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Kommentare

  • Peter Fux, St. Niklaus VS - vor 5 Jahre ↑122↓59

    WAR AUCH HÖCHSTE ZEIT...GUT SO!

    antworten

  • Judith Mazotti, Bürchen - vor 5 Jahre ↑111↓33

    Bravo Walliser Regierung für den Mut und die Entschlossenheit! Jetzt handeln!

    antworten

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