Raumplanung | Nach dem Ständerat auch grünes Licht im Nationalrat

Nationalratskommission will Umbau von Stadeln erleichtern

Umnutzen. Nicht mehr benötigte Stadel und Ställe ausserhalb der Bauzone sollen zu Wohnzwecken umgenutzt werden können  –  sofern dies in den kantonalen Richtplänen vorgesehen ist.
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Umnutzen. Nicht mehr benötigte Stadel und Ställe ausserhalb der Bauzone sollen zu Wohnzwecken umgenutzt werden können – sofern dies in den kantonalen Richtplänen vorgesehen ist.
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Quelle: SDA 10.10.17 0
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Ställe, Scheunen und Stadel sollen künftig einfacher in Wohnungen umgebaut werden können. Nach dem Ständerat hat sich auch die Raumplanungskommission des Nationalrates (UREK) dafür ausgesprochen, die Hürden für das Bauen ausserhalb von Bauzonen zu senken.

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Sie beantragt ihrem Rat, eine Motion der ständerätlichen Schwesterkommission anzunehmen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Diese verlangt, dass die Kantone Umnutzungen zulassen können, sofern das in ihrer Planung vorgesehen ist.

Die Nationalratskommission will aber sicherstellen, dass die Trennung zwischen Baugebiet und Nichtbaugebiet gewährleistet ist und das Kulturland erhalten bleibt. Deshalb hat sie beschlossen, den Motionstext zu präzisieren. Sie will darin verankern, dass die regionale Planung zu einer Verbesserung der Gesamtsituation bezüglich Natur, Kultur, Landschaft und Landwirtschaft führen muss.

Anliegen von Bergkantonen

Hintergrund des Vorstosses sind Standesinitiativen. Heute dürfen landwirtschaftliche Bauten wie Ställe und Scheunen nur unter strengen Voraussetzungen zu Wohnzwecken umgenutzt werden. Die Kantone Graubünden und Wallis verlangen nun, dass sie künftig umgebaut werden dürfen, sofern dabei ihre Identität gewahrt wird und der öffentlichen Hand keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Das geht der Nationalratskommission zu weit. Mit 15 zu 9 Stimmen beantragt sie der grossen Kammer, der kleinen zu folgen und die Standesinitiativen abzulehnen. Aus ihrer Sicht laufen diese dem Grundsatz der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet zuwider und stellen einen Freipass für die Umnutzung von landwirtschaftlichen Bauten dar. Eine Minderheit der Kommission beantragt dem Rat, die Initiativen anzunehmen.

Zuständigkeit bei Gemeinden

Mit 16 zu 7 Stimmen abgelehnt hat die UREK ferner eine Standesinitiative des Kantons St. Gallen. Dieser verlangt, dass die Kantone bei der Bewilligung von unbedeutenden zonenkonformen Bauten ausserhalb der Bauzone den Gemeinden die Zuständigkeit erteilen können. In den Augen der Kommission könnte das zu einer uneinheitlichen Rechtsanwendung führen. Auch sei der Begriff "unbedeutende Bauten" unklar.

Im Ständerat hatte Raumplanungsministerin Doris Leuthard daran erinnert, dass auch der Bundesrat den Spielraum für das Bauen ausserhalb der Bauzone erweitern möchte. Die Regierung schlägt vor, dass die Ausnahmen im Richtplan vorgesehen sein müssen. Zusätzlich soll die zonenwidrige Nutzung anderweitig kompensiert werden, indem zum Beispiel eine nicht mehr genutzte Baute entfernt wird.

10. Oktober 2017, 14:44
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