Umwelt | Rieder prophezeite Verdoppelung der Population

Ständerat lockert Regeln für die Wolfjagd stärker als der Bundesrat

Die Regeln für die Jagd auf Wölfe werden gelockert. (Archivbild)
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Die Regeln für die Jagd auf Wölfe werden gelockert. (Archivbild)
Foto: Keystone

Quelle: SDA 13.06.18 0
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Der Ständerat ist bei der Beratung des Jagdgesetzes in zentralen Punkten dem Bundesrat gefolgt. Die Regeln für die Jagd auf Wölfe lockerte er jedoch weiter. Tierschützer drohen bereits mit dem Referendum. Gut möglich, dass das Volk das letzte Wort haben wird.

Nach stundenlanger Debatte in der vergangenen Woche beriet die kleine Kammer am Mittwoch die Vorlage zu Ende. In der Gesamtabstimmung hiess der Ständerat die Revision des Jagdgesetzes mit 28 zu 14 Stimmen bei 2 Enthaltungen gut.

Zum Ende der Detailberatung gaben erneut einige Punkte zu reden. Die Jägerfreunde - die meisten bürgerlichen Ständeräte und Vertreter der Bergkantone - setzten sich mehrheitlich durch. Nicht in allen Punkten befolgten sie den Appell von Umweltministerin Doris Leuthard, Augenmass zu bewahren.

Keine Schutzgebiete für den Wolf

Beispielsweise beschloss der Ständerat, die Jagd auf Wölfe auch in den 42 sogenannten Jagdbanngebieten zuzulassen. Werde der Bestand dort nicht reguliert, verdopple sich die Population, prophezeite Beat Rieder (CVP). "Der Wolf würde sich die Jagdbanngebiete merken und sich dorthin zurückziehen."

"Wenn wir Regeln in Schutzgebieten aufweichen, würde das die Bevölkerung nicht verstehen", konterte Bundesrätin Leuthard. Die kleine Kammer setzte sich über die Warnung hinweg und lockerte den Wolfsschutz in Jagdbanngebieten - mit 24 zu 13 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Wildtierkorridore als Kompensation

Quasi als Kontrapunkt setze der Ständerat ein Zeichen für die Erhaltung der Artenvielfalt. Der Bundesrat soll demnach künftig im Einvernehmen mit den Kantonen Wildtierkorridore von überregionaler Bedeutung bezeichnen.

Ein entsprechender Einzelantrag von Stefan Engler (CVP/GR) wurde mit 40 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen. Umweltministerin Leuthard begrüsste das Votum zugunsten der Biodiversität, stellte aber infrage, ob dieser zusätzliche Artikel die Tierschützer besänftigen werde.

Weiter sprach sich der Ständerat deutlich dagegen aus, dass Kantone Zonen ohne Grossraubtiere festlegen können.

Teilerfolg für Mitte-Links

Zahlreiche Beschlüsse hatte die kleine Kammer bereits in der vergangenen Woche gefällt. Zentraler Punkt: Der Wolfsbestand soll reguliert werden können - aber nur dann, wenn die Raubtiere grossen Schaden anrichten. Mitte-Links errang damit einen wichtigen Teilerfolg. Die Kommissionsmehrheit wollte nämlich weiter gehen und auf strenge Bedingungen verzichten.

Dafür ging der Ständerat in anderen Punkten weiter als die Regierung. So sollen auch Biber und Luchse künftig einfacher abgeschossen werden können. Beim Biber will der Ständerat ausserdem die Voraussetzungen dafür schaffen, dass sich der Bund an der Finanzierung von Schutzmassnahmen bei Infrastrukturen von öffentlichem Interesse und der Vergütung von Schäden beteiligen kann.

Status quo bei Jagdprüfungen

Unterstützung fand dagegen der bundesrätliche Vorschlag, dass die Kantone die Schonzeiten von jagdbaren Arten vorübergehend verkürzen dürfen, ohne dafür die Zustimmung des Bundes einholen zu müssen. Die linken Ständeräte unterlagen hier.

Laut dem Ständerat sollen Entscheide der kantonalen Jagdvollzugsbehörden, die jagdbare Tierarten betreffen, zudem nicht dem Beschwerderecht unterliegen. Hingegen beschloss die kleine Kammer, mehrere Wildentenarten von der Jagd auszunehmen und unter Schutz zu stellen.

Der Ständerat wehrt sich des Weiteren dagegen, dass die Jagdprüfungen schweizweit harmonisiert werden. Er stimmte dem Vorschlag einer Kommissionsminderheit zu, beim Status quo zu bleiben. Demnach braucht jeder Jäger eine kantonale Berechtigung.

Referendum steht im Raum

Die Vorlage wird ohne Zweifel auch im Nationalrat noch zu reden geben. Im Hinterkopf der Parlamentarier könnte auch die Referendumsdrohung von zahlreichen Umwelt- und Tierschutzorganisationen herumschwirren. Die Vorlage in der vorliegenden Form sei ein "reines Abschussgesetz", kritisieren diese.

Selbst bürgerliche Politiker aus Jagdkantonen mahnten zur Vorsicht: "Wir dürfen nicht überschiessen", sagte Werner Luginbühl (BDP/BE). Geschehe dies, sei das Risiko gross, dass die Jagdgesetz-Revision an der Urne abgeschossen werde.

Die Vorlage geht nun an den Nationalrat. Dessen vorberatende Kommission wird die Diskussion über das Geschäft nach der Sommerpause aufnehmen.

13. Juni 2018, 13:12
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