Jagd | Regulierung geschützter Arten

Ständerat lockert Schutz von Wolf, Luchs und Biber

Nicht nur der Wolf sondern auch Luchs und Biber sollen künftig einfacher abgeschossen werden können.
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Nicht nur der Wolf sondern auch Luchs und Biber sollen künftig einfacher abgeschossen werden können.
Foto: Keystone

Quelle: SDA 05.06.18 0
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Der Wolfsbestand soll reguliert werden können - aber nur dann, wenn die Raubtiere grossen Schaden anrichten. Der Ständerat ist bei einem zentralen Punkt im revidierten Jagdgesetz dem Bundesrat gefolgt. Dafür nimmt die kleine Kammer auch Biber und Luchse ins Visier.

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In der über viereinhalbstündigen Debatte gingen die Wogen hoch. Es wurde so intensiv gestritten, dass über die Änderung des Jagdgesetzes noch nicht abschliessend entschieden wurde. Die Diskussionen werden am Mittwoch oder Donnerstag der kommenden Woche fortgesetzt.

Einige wichtige Entscheide sind jedoch bereits gefallen - die meisten im Sinne der Jägerfreunde aus dem bürgerlichen Lager sowie aus den Bergkantonen. Die grosse Ausnahme: Im Kernartikel der Revision, wo es um die Regulierung geschützter Arten geht, ist der Ständerat dem Bundesrat und nicht seiner vorberatenden Umweltkommission gefolgt.

Teilerfolg für die Linken

Demnach sollen die Behörden künftig nicht nur einzelne Tiere geschützter Tierarten zum Abschuss freigeben, sondern die Dezimierung ganzer Bestände erlauben können. Dafür sollen aber Bedingungen verankert werden.

Diesem Vorschlag stimmte der Ständerat mit 25 zu 20 Stimmen zu. Mitte-Links errang damit einen wichtigen Teilerfolg. Die Kommissionsmehrheit wollte nämlich weiter gehen und auf strenge Bedingungen verzichten.

Wölfe sollten auch abgeschossen werden dürfen, wenn die Raubtiere keinen grossen Schaden anrichten. Zudem sollte keine absolute Pflicht zu Herdenschutzmassnahmen bestehen. Der Appell von Umweltministerin Doris Leuthard, ein gesundes Augenmass zu bewahren, kam bei der Mehrheit der kleiner Kammer an.

Biber und Luchse zum Abschuss frei

Dafür ging der Ständerat in anderen Punkten weiter als die Regierung. So sollen auch Biber und Luchse künftig einfacher abgeschossen werden können. Die Entscheide fielen mit 27 zu 17 respektive 28 zu 16 Stimmen bei einer Enthaltung.

Beim Biber will der Ständerat ausserdem die Voraussetzungen dafür schaffen, dass sich der Bund an der Finanzierung von Schutzmassnahmen bei Infrastrukturen von öffentlichem Interesse und der Vergütung von Schäden beteiligen kann. Damit setzt er das Anliegen einer Standesinitiative des Kantons Thurgau um.

Die Version des Bundesrats schliesst nicht aus, dass die Bestände anderer Tiere reguliert werden können. Der Bundesrat wollte die Tierarten jedoch nicht im Gesetzesartikel aufführen, sondern in einer Verordnung.

Mehr Kompetenzen für Kantone

Unterstützung fand mit 28 zu 14 Stimmen dagegen der bundesrätliche Vorschlag, dass die Kantone die Schonzeiten von jagdbaren Arten vorübergehend verkürzen dürfen, ohne dafür die Zustimmung des Bundes einholen zu müssen. Die linken Ständeräte, welche auf der Zustimmung beharrten, unterlagen hier.

Laut dem Ständerat sollen Entscheide der kantonalen Jagdvollzugsbehörden, die jagdbare Tierarten betreffen, zudem nicht dem Beschwerderecht unterliegen. Dieser Entscheid fiel mit 21 zu 18 Stimmen bei einer Enthaltung.

Hingegen beschloss die kleine Kammer, mehrere Wildentenarten von der Jagd auszunehmen und unter Schutz zu stellen.

Keine Änderung bei Jagdprüfungen

Der Ständerat wehrt sich des Weiteren dagegen, dass die Jagdprüfungen schweizweit harmonisiert werden. Er stimmte mit 24 zu 19 Stimmen dem Vorschlag einer Kommissionsminderheit zu, beim Status quo zu bleiben. Demnach braucht jeder Jäger eine kantonale Berechtigung,

Laut Stefan Engler (CVP/GR) gibt es "keinen Handlungsbedarf und keine Probleme" mit der heutigen Regelung. Umweltministerin Leuthard hielt erfolglos dagegen, es sei höchste Zeit, dass die Kantone die Jagdprüfungen gegenseitig anerkennen. Das sei bei vielen anderen Prüfungen der Fall.

Streit um Begriffe

Diskussionen gab es weiter zur Umbenennung der eidgenössischen Jagdbanngebiete in Wildtierschutzgebiete. Beat Rieder befürchtete eine Zunahme von Nutzungskonflikten. "Wir hätten grosse Probleme im Tourismus." Weitere Vertreter aus Bergkantonen argumentierten, dass sich die Jagdbanngebiete bewährt hätten. Eine Änderung sei deshalb nicht angezeigt.

Sie blieben damit aber in der Minderheit. Mit 22 zu 19 Stimmen folgte der Ständerat in diesem Punkt dem Bundesrat. Der Begriff "Jagdbanngebiete" sei nicht mehr zeitgemäss und ein "Mogelvogel", sagte Bundesrätin Leuthard. Es sei mitnichten so, dass dort heute nicht gejagt werden dürfe.

Mehr als nur die Jagd

Generell wurde die Debatte emotional geführt. Es ging nicht nur um Tier- und Umweltschutz, sondern um Gesellschaftsbilder und Ideologien. "Wir sprechen über die Koexistenz von Stadt- und Bergbevölkerung", sagte etwa Stefan Engler (CVP/GR).

Umweltministerin Leuthard appellierte an die Vernunft des Parlaments: "Wenn wir die Stunden zusammenzählen, in denen wir uns mit diesem Thema befassen, dann ist das unangemessen." Trotzdem müsse das Gesetz angepasst werden.

Referendumsdrohung platziert

Das sahen die linken Ständeräte freilich anders. Die Vorlage in der vorliegenden Form sei ein "reines Abschussgesetz", kritisierten sie. Der Rückweisungsantrag scheiterte schliesslich erwartungsgemäss deutlich - mit 29 zu 14 Stimmen.

Erst Mitte nächster Woche wird ersichtlich sein, wie jagd- respektive umweltfreundlich das Gesetz ausgestaltet wird. Selbst bürgerliche Politiker aus Jagdkantonen mahnten zur Vorsicht: "Wir dürfen nicht überschiessen", sagte Werner Luginbühl (BDP/BE).

Geschehe dies, sei das Risiko gross, dass die Jagdgesetz-Revision an der Urne abgeschossen werde. Verschiedene Umwelt- und Tierschutzorganisationen haben am Montag schon mal vorsorglich mit dem Referendum gedroht.

05. Juni 2018, 14:00
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