Wasser | Bilanz der Abwasserreinigung im Wallis 2016

Stickstoffeliminierung verbessert, Fremdwasseranteil zu hoch

Ungenügend. Die insgesamt 79 Abwasserreinigungsanlagen (ARA) bedürfen Massnahmen für ein besseres Ergebnis. eine Im Bild die ARA Briglina.
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Ungenügend. Die insgesamt 79 Abwasserreinigungsanlagen (ARA) bedürfen Massnahmen für ein besseres Ergebnis. eine Im Bild die ARA Briglina.
Foto: FOTOARCHIV WB

Quelle: 1815.ch 18.10.17 0
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Die Reinigungsleistungen der Abwasserreinigungsanlagen (ARA) mit Stickstoffbehandlungspflicht verbessern sich, das Gesamtergebnis ist trotzdem unbefriedigend. Viele Massnahmen stehen an.

Die Bilanz der Abwasserreinigungsanlagen (ARA), die Stickstoff behandeln müssen (14 von 79), verbessert sich. Der Ammoniumstickstoff wird im Schnitt zu 93 Prozent eliminiert. Trotz der positiven Leistungsbilanz beim Stickstoff besteht bei den ARA im Gesamtergebnis Verbesserungsbedarf, insbesondere was die Verdünnung des Abwassers und die Schwermetallgehalte im Schlamm betrifft. Ebenso gilt es, Störfälle in den Abwasseranlagen zu vermeiden, teilt der Kanton in einem Schreiben am Mittwoch mit.

Gemäss Gewässerschutzverordnung (GSchV) dürfen rund 10 Prozent der Proben von den Einleitungsanforderungen abweichen. Dies deckt die nichtvorhergesehenen Betriebsprobleme ab. 2016 überschritten 24 Prozent der geprüften ARA diese Grenze bei weitem, was auf Probleme im Anlagenbetrieb und oder auf übermässige Verdünnung durch sauberes Fremdwasser zurückzuführen ist.

Das Gesetz schreibt vor, dass sich die Betriebe auf unvorhergesehene oder geplante Ausfälle der Abwasseranlagen mit baulichen, technischen oder organisatorischen Massnahmen vorbereiten müssen. 2016 litten zwei ARA unter schwerwiegenden Betriebsstörungen, die zu einer Verschmutzung der Gewässer führten, heisst es weiter.

Über dem Durchschnitt

Rund 59 Prozent des Abwassers, welches in die kommunale ARA geleitet wird, ist «sauber». Es stammt unter anderem von Brunnen und Quellen, von der Entwässerung von Regen, undichten Kanalisationen oder aus der Schneeschmelze. Der schweizerische Durchschnitt beträgt 32 Prozent.

Um dieses Fremdwasser von den ARA fernzuhalten, müssen die Gemeinden noch einiges unternehmen. Insbesondere, indem die Massnahmen gemäss Generellem Entwässerungsplan (GEP) umgesetzt werden. Ein Viertel aller Gemeinden haben die GEP-Studie noch gar nicht fertiggestellt.

Entwurf einer Richtlinie zur Bemessung der Abwassergebühren

Die heute von den Gemeinden erhobenen Gebühren reichen oft nicht aus, um die Kosten für den Werterhalt des Entwässerungsnetzes und der Reinigungsanlagen zu decken, obwohl deren Selbstfinanzierung gesetzlich vorgeschrieben ist. Damit die Infrastrukturen aber auch zukünftig funktionstüchtig bleiben, muss schon heute in sie investiert werden. Eine kantonale Richtlinie zur Bemessung der Abwassergebühren wurde ausgearbeitet, die den Gemeinden ab 2018 zur Verfügung gestellt wird. Deren Anwendung wird es den Gemeinden ermöglichen, sich ausreichend finanzielle Mittel zu beschaffen, um die im GEP vorgegebenen Massnahmen selbstfinanzierend umsetzen zu können.

pd/noa
18. Oktober 2017, 10:03
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