Wegen Lawine vor Gericht
Variantenskifahrer zu Geldstrafen verurteilt
Übung mit einem Lawinenhund (Symbolbild)
Foto: Keystone
Drei Variantenskifahrer wurden beschuldigt, im Dezember 2009 abseits der Pisten der Skiregion Anzère eine Lawine ausgelöst zu haben, die auf eine markierte Piste niederging und zwei Menschen mitriss. Die Angeklagten wurden nun zu einer Geldstrafe verurteilt.
Die Lawine war 430 Meter lang und 120 Meter breit. Sie erfasste auf einer markierten Piste mehrere Menschen. Zwei von ihnen wurden unter den Schneemassen begraben und leicht verletzt.
Die drei Angeklagten - zwei Männer und eine Frau - beteiligten sich zunächst an der Suche nach Verschütteten, verliessen dann aber den Unfallort. Einige Tage später wurden sie identifiziert und angezeigt.
Das Bezirksgericht von Hérens und Conthey hat die drei Variantenskifahrer gestern wegen fahrlässiger Störung des öffentlichen Verkehrs verurteilt. Alle drei Angeklagten haben eine Geldstrafen zu verrichten: Eine von 60 Tagessätzen zu 440 Franken für den «Leader» der Gruppe und für die beiden anderen je eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 80 respektive 40 Franken. Die Strafen sind bedingt auf zwei Jahre ausgesprochen.
Die drei Verurteilten müssen zudem die gesamten Gerichtskosten übernehmen und der klagenden Partei eine Entschädigung für ihren Aufwand zahlen, wie aus dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil hervorgeht. Klägerin war die Bergbahnbetreiberin Télé Anzère. Was deren Anspruch auf eine Abfindungssumme von 70 000 Franken betrifft, wurde das Unternehmen auf den zivilrechtlichen Weg verwiesen.
Die Verteidigung hatte einen Freispruch für die drei «Freerider» gefordert. Sie zeigte am Donnerstag kein Verständnis für den Entscheid des Bezirksgerichts und wird voraussichtlich beim Walliser Kantonsgericht Berufung einlegen, wie Xavier Fellay, einer der Anwälte der drei Beschuldigten, auf Anfrage der sda sagte.









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