Gemeindewesen | Justiz stützt Gemeinde Naters

Bundesgericht weist Beschwerde gegen Rettungsplan für WNF ab

Ein Rekurs bezweifelte die Zuständigkeit der Urversammlung zur Rettung des in Schieflage geratenen World Nature Forum WNF.
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Ein Rekurs bezweifelte die Zuständigkeit der Urversammlung zur Rettung des in Schieflage geratenen World Nature Forum WNF.
Foto: wb/andrea soltermann

Quelle: 1815.ch 13.08.19 0
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Das Bundesgericht hat die Beschwerde bezüglich des Rettungsplans für das World Nature Forum WNF in Naters abgewiesen.

Die Urversammlung der Gemeinde Naters nahm im Mai 2018 den Antrag des Gemeinderats zur Sanierung des World Nature Forums WNF an. Der Sanierungsplan für das WNF sieht vor, dass die Gemeinde eine Stiftung gründet und 800'000 Franken als Stiftungskapital einlegt. Die Stiftung soll anschliessend Darlehen aufnehmen und das Gebäude für 6 Millionen Franken kaufen.

Mehrere Stimmbürger reichten nach dem Ja der Urversammlung zum Sanierungsplan Beschwerde beim Staatsrat ein und beantragten, es sei die Ungültigkeit der Abstimmung festzustellen, da ein geheimer Urnengang hätte durchgeführt werden müssen. Denn: Das Organisationsreglement der Gemeinde Naters schreibt einen geheimen Urnengang vor, wenn die Ausgabe 10 Prozent der Bruttoeinnahmen des letzten Verwaltungsjahres - rund 3,4 Millionen Franken - übersteigt. Der Staatsrat wies die Beschwerde im Juli 2018 ab.

Fünf Stimmbürger legten gegen diesen Entscheid eine Verwaltungsbeschwerde beim Kantonsgericht ein. Anfang Januar lehnte dieses die Beschwerde ab.

Mit diesem Urteil gaben sich die Beschwerdeführer nicht zufrieden und zogen weiter ans Bundesgericht. Dieses befand nun im Fall um einen Entscheid über einen Ausgabenbeschluss der Gemeinde. Das Bundesgericht kam wie bereits das Kantonsgericht zum Schluss, dass sich die Gemeinde als Stifterin nur dazu verpflichtet, das Stiftungskapital in Höhe von 800'000 Franken zur Verfügung zu stellen. Die Gemeinde haftet in der Folge nicht für die Schulden einer von ihr gegründeten Stiftung. Und es bestätigt weiter das Urteil des Kantonsgerichts, dass der Kaufbetrag des Gebäudes von 6 Millionen Franken für die Berechnung der Ausgabenhöhe nicht berücksichtigt werden muss und somit kein geheimer Urnengang nötig wird. Das Bundesgericht weist demnach die Beschwerde ab. Die Gerichtskosten werden den Beschwerdeführern unter Solidarhaft auferlegt.

wh
13. August 2019, 16:00
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