Simplon-Affäre | Bundesverwaltungsgericht fällt weiteren Zwischenentscheid
Arbeitsvergaben beim Casermetta-Tunnel waren korrekt

Bei der Vergabe von Sanierungsarbeiten zum Casermettatunnel auf der Simplonpassstrasse an Interalp-Frutiger ging es korrekt zu.
Foto: zvg
Bei der Vergabe von Sanierugsarbeiten zum Casermettatunnel auf der Simplonpassstrasse ging es korrekt zu, urteilt das Bundesverwaltungsgericht. Die Offerteingabe von Interalp-Frutiger sei korrekt gewesen.
Arbeitsvergaben am Simplon sorgten in den letzten Monaten und Jahren immer wieder für Schlagzeilen. Unter anderem reichte die lokale ARGE Stockalper mit den beiden Unternehmen Zenklusen-Bau AG (Simplon Dorf) und Gasser Felstechnik AG (Lungern) im Dezember 2014 gegen die Vergabe der Sanierung des Casermetta-Tunnels auf der Simplon-Südseite eine Beschwerde ein. Die Arbeiten wurden an das Konsortium Frutiger/Interalp vergeben.
Der schlimme Vorwurf dazumals: Das ASTRA soll sich nicht an die Spielregeln gehalten haben. So sollen sich einzelne Mitbewerber bei Ausschreibungen dank Vorabinformationen, also Insiderwissens, einen Vorteil verschafft haben.
Mit Zwischenentscheid vom 24. Februar 2015 wurde der Beschwerde die aufschiebende Wirkung erteilt. In einem zweiten Zwischenentscheid vom 30. September 2015 hielt das Bundesverwaltungsgericht fest, «dass die Rügen der Beschwerdeführer betreffend Abweichungen zwischen Leistungsverzeichnis und Plänen zu hören und materiell zu prüfen sind». Damit trat man auf die Beschwerde ein.
Nun hat das Bundesverwaltungsgericht mit einem Zwischenentscheid vom 7. Juli 2016 sämtliche Rügen der ARGE Stockalper zu den Arbeitsvergaben beim Casermettatunnel an Interalp-Frutiger abgewiesen. Dabei hat das Gericht festgestellt, dass das Konsortium Interalp/Frutiger ein Grundangebot eingereicht habe und zum Vorschlag von Varianten berechtigt gewesen sei.
Die Bewertung der Offerten durch das ASTRA ist nach Urteil der Bundesverwaltungsgerichts rechtskonform und der Zuschlag an Interalp/Frutiger «als wirtschaftlich günstigster Anbieter» rechtens. Der von der ARGE Stockalper geforderte Ausschluss des Konsortiums und die durch die ARGE Stockalper formulierten Rügen seien nicht gerechtfertigt. Der Zwischenentscheid ist noch nicht rechtskräftig.
Die Sanierung des «Casermetta»-Tunnels zwischen Simplon Dorf und Gondo ist ein Grossprojekt in der Höhe von 35 Millionen Franken.
pd / pmo / zen
Artikel
Kommentare
Noch kein Kommentar