Eigenmietwert | Staatsrat Roberto Schmidt gegen Abschaffung

Abschaffung des Eigenmietwerts könnte das Wallis Millionen kosten

Der Eigenmietwert steht einmal mehr zur Debatte.
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Der Eigenmietwert steht einmal mehr zur Debatte.
Foto: Symbolbild Stephan Bechert/unsplash.com

Quelle: RZ 0

Die Wirtschaftskommission des Ständerats will, dass der Eigenmietwert abgeschafft wird. Würde dieses Vorhaben durchkommen, könnten dem Wallis Millionen an Steuergeldern pro Jahr verloren gehen. Finanzminister Roberto Schmidt sieht das Vorhaben daher sehr kritisch.

Für Hausbesitzer ist es ein grosses Ärgernis: die Versteuerung des Eigenmietwerts. Jahr für Jahr müssen sie ihn als Einkommen versteuern, der Frust ist regelmässig gross. Entsprechend werden in regelmässigen Abständen Versuche unternommen, den Eigenmietwert zu beerdigen. Den letzten lancierte die Wirtschaftskommission des Ständerats im Frühling. Ihr Vorschlag im Groben: Der Eigenmietwert soll gestrichen werden, dafür soll es aber auch keine Steuerabzüge rund um das Eigenheim mehr geben.

Kritik aus den Kantonen

Kritik am Vorhaben der ständerätlichen Wirtschaftskommission (WAK-SR) liess allerdings nicht lange auf sich warten. Die Finanzdirektoren der Kantone stellten sich gegen das Vorhaben. Auch der Walliser Finanzminister Roberto Schmidt findet, dass eine Abschaffung des Eigenmietwerts wenig zielführend wäre. «Die Besteuerung eines fiktiven Eigenmietwertes stellt die Gleichbehandlung mit den Mietern sicher, die ihren Mietzins auch nicht von den Steuern abziehen können», sagt Schmidt. «Es ist längerfristig für die Walliser Hauseigentümer interessanter, die im Wallis sehr tiefen Eigenmietwerte weiterhin zu besteuern, dafür aber die Schuldzinsen und Unterhaltskosten steuerlich in Abzug bringen zu können.» Das bisherige System habe sich seines Erachtens ausbezahlt, so der Finanzminister. «Man streut den Eigentümern nur Sand in die Augen, wenn man von ‹Abschaffung des Eigenmietwertes› spricht. Sie sind längerfristig die Verlierer.»

Knackpunkt Zweitwohnungen

Ein weiteres Problem sehen die Finanzdirektoren beim Umgang mit den Zweitwohnungen. Die WAK-SR schlägt zwar vor, dass diese nicht vom Eigenmietwert befreit werden, was Roberto Schmidt auch begrüsst: «Wir sind zufrieden, dass der Eigenmietwert auf Zweitwohnungen beibehalten werden soll. Das ist für Tourismuskantone zwingend erforderlich. Wäre dem nicht so, würden der Kanton Wallis und die Gemeinden rund 70 Millionen Franken pro Jahr verlieren», sagt der Finanzminister. Doch es gibt ein Problem, und zwar eine Art Schlupfloch. «Es besteht die Gefahr, dass Schuldzinsen auf die Ferienwohnungen umgelagert werden, damit sie trotz allfälligem Systemwechsel abzugsfähig bleiben», erklärt Roberto Schmidt. «Oder es werden andere Umgehungsmöglichkeiten, zum Beispiel ein Wohnsitzwechsel in den Zweitwohnungskanton, angestrebt. Man könnte nicht verhindern, dass Tourismuskantone plötzlich einen Teil der Schuldzinsen auf Erstwohnungen im Mittelland tragen müssten.»

«Finanzielle Probleme»

Auch den Punkt, dass die Möglichkeit, Schuldzinsen von den Steuern abziehen zu können, aufgehoben werden soll, sieht der Walliser Finanzminister kritisch. «Das Wallis ist ein Land von Eigentümern. Viele Walliserinnen und Walliser haben in Immobilien investiert, im Vertrauen darauf, die Schuldzinsen steuerlich abziehen zu dürfen», sagt Roberto Schmidt. «Wenn man nun plötzlich das System ändert, schafft dies für einige finanzielle Probleme.» Noch allerdings ist nichts in Stein gemeisselt. Gemäss NZZ wird sich der Ständerat im kommenden Jahr mit dem Vorschlag seiner Wirtschaftskommission zum Eigenmietwert befassen.

Martin Meul

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