Region | Wegen Sparmassnahmen des Kantons

Ärzte sollen für eigenen Service zahlen

Damit Rettung kommt, braucht es einen Bereitschaftsdienst. Diesen sollen die Ärzte nach den Plänen des Kantons künftig selbst finanzieren.
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Damit Rettung kommt, braucht es einen Bereitschaftsdienst. Diesen sollen die Ärzte nach den Plänen des Kantons künftig selbst finanzieren.
Foto: RZ-Symbolbild

Quelle: RZ 0

Der Kanton hat die zweite Runde der Sparmassnahmen (GPAS2) in die Vernehmlassung geschickt. Brisant dabei: Die Ärzte sollen für ihre eigene Dienstleistung zahlen.

Wenn man in einer medizinischen Notlage steckt, so ist man froh, wenn einem schnell und unkompliziert geholfen wird. Damit dies geschehen kann, müssen viele Frauen und Männer des Gesundheitswesens sogenannten Bereitschaftdienst leisten. Rund 40 Ärztinnen und Ärzte stehen dafür im Kanton Wallis zur Verfügung. Bis anhin trug der Kanton die Kosten für diesen Bereitschaftsdienst. Nun soll sich das ändern.

Ärzte sollen zahlen

Die Änderung ist Teil verschiedenster Massnahmen, die der Kanton im Rahmen der nötigen Sparmassnahmen vorschlägt. Dazu soll das Gesundheitsgesetz geändert werden. «Diese Änderung im Gesundheitsgesetz ermöglicht es, bei Gesundheitsdienstleistern für den Bereitschaftsdienst Gebühr zu erheben», heisst es im Vorschlag der Regierung. «Die Gebühr würde von den Berufsorganisationen erhoben, die verantwortlich für die Organisation des Bereitschaftsdienstes sind. Diese Einnahmen würden zweckgebunden zur Finanzierung des Bereitschaftsdienstes einschliesslich des ärztlichen Notfalldienstes bereitstehen.» Bis anhin wird die Finanzierung des Bereitschaftsdienstes vom Kanton gewährleistet.

Bis zu 10 000 Franken pro Arzt

In der entsprechend angepassten Verordnung wird klar, was der Staatsrat damit meint. «Die Ärzte werden mit einer vorgesehenen Gebühr für den Bereitschaftsdienst belegt. Der maximale Betrag beträgt 10 000 Franken pro Jahr und Arzt.» Wie hoch die Gebühr für den einzelnen Arzt schliesslich ausfallen soll, muss der Berufsverband, sprich der Walliser Ärzteverband festlegen. Durch die Finanzierung des Bereitschaftdienstes über die Ärzte erhofft sich der Kanton jährliche Einsparungen in der Höhe von 730 000 Franken. «Die Rechnung 2014 des ärztlichen Notfalldienstes weist insgesamt Ausgaben von rund 889 000 Franken auf», sagt Gesundheitsministerin Esther Waeber-Kalbermatten «Dies für die finanzielle Entschädigung der Ärzte in der Höhe von rund 773 000 Franken, wobei einem Arzt die Anwesenheit von 12 Stunden mit 1300 Franken vergütet wird, und für andere Betriebskosten, namentlich Koordination, Verwaltung und IT in der Höhe von 116 000 Franken.» Die Einnahmen aufgrund der Anrufgebühren von 50 Rappen pro Anruf und zwei Franken pro Gesprächsminute betrugen dabei im letzten Jahr rund 122 000 Franken. «Die Differenz der Ausgaben von 767 000 Franken wurde vom Kanton übernommen», sagt Staatsrätin Waeber-Kalbermatten weiter.

Ärzte wollen prüfen

In Stein gemeisselt ist diese Änderung in der Finanzierung des Bereitschaftsdienstes allerdings noch nicht. Die betroffenen Akteure, allen voran der Walliser Ärzteverband, haben in den kommenden Wochen Zeit, sich zu den Sparplänen des Kantons zu äussern. Anschliessend muss auch noch der Grosse Rat die neu gestaltete Finanzierung des Bereitschaftsdienstes gutheis­sen. Die Präsidentin des Walliser Ärzteverbandes, Monique Lehky Hagen, sagt auf Anfrage: «Wir werden uns mit der Gesetzesrevision und der geänderten Verordnung befassen und entsprechend Stellung beziehen.» Für die Ärztepräsidentin ist aber schon jetzt klar, dass es einige kritische Punkte gibt. «Es stellt sich einerseits die Frage, wie diese Entwicklung weitergehen soll», sagt sie. «Wenn jetzt die Ärzte selbst für die Notfallnummer zahlen sollen, so muss bald die Ambulanz selbst dafür zahlen, dass sie Menschen retten kann?» Zudem stösst sich Lehky Hagen daran, dass die neue Verordnung nur die Ärzteschaft in die finanzielle Pflicht nimmt. «Es sind ja nicht nur die Ärzte direkt oder indirekt an der Notfallnummer beteiligt», erklärt sie.

Martin Meul

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