Binn | Ausserordentliche Urversammlung am 5. März

Kurtaxenreglement: Zweiter Anlauf

Binn: Neue Abstimmung über Kurtaxenreglement.
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Binn: Neue Abstimmung über Kurtaxenreglement.
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Im Dezember lehnte die Urversammlung in Binn das neue Kurtaxenreglement ab. Jetzt kommt es nächsten Donnerstag zu einer erneuten Abstimmung.

Im Gegensatz zu den Urversammlungen in ­Ernen und Grengiols hat Binn mit dem knappen Resultat von 14 Ja- zu 14 Nein-Stimmen das neue Kurtaxenreglement nicht angenommen. Die zusätzlichen Einnahmen hätten beispielsweise eine Gästekarte finanzieren sollen. Rund ein Drittel der stimmfähigen Bürger von Binn beantragte nun eine ausserordentliche Urversammlung, um die Abstimmung zu wieder­holen. Laut Kantonsgesetz ist dies rechtens. An der ausserordent­lichen Urversammlung vom 5. März werden Carole Steffen vom Regions- und Wirtschaftszentrum Oberwallis und Siona Lang, Leiterin Tourismusverein Landschaftspark Binntal, über offene Fragen zum neuen Kurtaxenreglement informieren. «Wir wollen damit Überzeugungsarbeit leisten», sagt Lang, die hofft, dass das neue Kurtaxenreglement im zweiten Anlauf angenommen wird.

Noch kein Plan B

Wie es genau weitergehen soll, wenn Binn das neue Kurtaxenreglement auch im zweiten ­Anlauf ablehnt, ist nach Auskunft von Lang noch unklar. Fakt ist: Nach der Fusion der drei Tourismus­vereine Ernen, Binn und Grengiols im Jahr 2017 zum Tourismusverein Landschaftspark Binntal verlangt der Kanton ein einheitliches Kurtaxenreglement.

Frank O. Salzgeber

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