KESB | Bemühungen zur Professionalisierung sollen fortgesetzt werden

Ungetreuer Vormund kostete das Wallis fast 5 Mio. – Staatsrat soll handeln

Die GPK sieht bei der Struktur der KESB weiterhin Handlungsbedarf.
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Die GPK sieht bei der Struktur der KESB weiterhin Handlungsbedarf.
Foto: RZ Symbolbild

Quelle: RZ 1

Weil ein von der KESB bestellter Vormund seine Arbeit nicht richtig machte, musste der Kanton Wallis rund fünf Millionen Franken bezahlen. Die GPK des Grossen Rats fordert daher vom Staatsrat, seine Bemühungen bei der Professionalisierung der KESB fortzuführen. 

Knapp ist die entsprechende Meldung im Jahresbericht 2017 des Finanzinspektorats (FI) des Kantons Wallis. «Im Jahr 2017 musste der Staat Wallis in Substitution eines zahlungsunfähigen privaten Vormunds mehr als 4,8 Mio. Franken übernehmen», heisst es im entsprechenden Bericht. Die vom Kanton bezahlte Summe entsprach dabei zwei Dritteln der Forderung, den restlichen Betrag musste die betroffene Gemeinde tragen. Um welche Gemeinde es sich dabei handelt, lässt der Bericht offen, genauso wie es zu der Zahlungsunfähigkeit des Vormunds kam. Zahlen musste die öffentliche Hand indes gemäss dem ehemaligen Schweizerischen Zivilgesetzbuch und dem entsprechenden Einführungsgesetz, nach dem der Staat für allfällige Verfehlungen der privaten Vormunde haftbar ist. Dabei hätte es für die Steuerzahler noch schlimmer kommen können. Die ursprünglichen Forderungen gegenüber dem Vormund beliefen sich auf ganze 23 Mio. Franken, nur dank eines aussergerichtlichen Vergleichs konnte die Summe auf insgesamt rund sieben Millionen Franken gedrückt werden.

Möglichkeit zum Regress

Weiter hielt das kantonale Finanzinspektorat in seinem damaligen Bericht fest, dass der Kanton einen Regressanspruch gegenüber der zuständigen Depotbank habe, da «deren Verantwortung bei der Entstehung des Schadens möglicherweise gegeben sei», und empfahl, entsprechende Abklärungen zu treffen. Zudem solle der Kanton so rasch wie möglich dem Staatsrat eine Strategie unterbreiten, in der festgelegt werde, in welchen Situationen Regress genommen werde und gegen welche Instanzen ein solches Verfahren eingeleitet würde.

GPK angerufen

Rund zwei Jahre später wurde die Angelegenheit ein Fall für den Grossen Rat. Die CVPO-Grossräte Guido Walker und Aron Pfammatter reichten eine entsprechende Resolution ein, mit der der Staatsrat aufgefordert wurde, ähnliche Vorfälle in Zukunft zu verhindern. Zudem wurde verlangt, dass sich die Geschäftsprüfungskommission (GPK) mit dem Sachverhalt auseinandersetzt. Ende September legte die GPK ihren entsprechenden Bericht vor. Darin hält die GPK fest, dass bereits verschiedene Massnahmen ergriffen wurden, um ähnliche Vorfälle künftig zu verhindern. So seien beispielsweise die KESB im Dezember 2018 «auf ihre Pflichten bei der Wahl der Beistände, deren Betreuung und Überwachung» aufmerksam gemacht worden. Gleichzeitig betont die GPK jedoch, dass die Möglichkeiten des Kantons, direkt Einfluss auf die KESB zu nehmen, aus rechtlichen Gründen begrenzt seien. Ausserdem sei es für die Kommission nicht möglich, «Weisungen für kantonale oder kommunale Instanzen zu erarbeiten», wie es die Urheber der Resolution gefordert hatten. Allerdings, so die Geschäftsprüfungskommission, fordere sie den Staatsrat auf, «alle Massnahmen und Handlungen fortzuführen, die die Regierung zur Begrenzung des finanziellen Risikos zulasten des Staats für sinnvoll hält».

Teilweise zufrieden

Für Guido Walker sind die Aussagen der GPK indes teilweise zufriedenstellend. «Es ist gut, dass die GPK anerkannt hat, dass es ein weiteres Engagement braucht, um bei den KESB solche Fälle in Zukunft zu verhindern», sagt der CVPO-Grossrat. «Die KESB müssen die Beistände und Vormunde besser überprüfen, damit Personen, bei denen schon im Vorfeld Hinweise auf kriminelle Energie vorliegen, gar nicht in die Situation kommen, dass sie der öffentlichen Hand finanzielle Schäden verursachen können. Es braucht daher bessere Hintergrundchecks dieser Leute.» Unzufrieden ist Walker hingegen mit der Tatsache, dass der Bericht der Geschäftsprüfungskommission einen wichtigen Teil seiner Resolution unbeantwortet lässt. «Die Frage danach, ob es in den letzten zehn Jahren ähnliche Fälle gab, mit welcher Schadenssumme und ob diese in Zusammenhang stehen, wurde nicht beantwortet», so Walker.

Martin Meul

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Kommentare

  • Marcel Sarbach, Susten - 130

    Die KESB hat mehrmals versagt.Berichte wie solche sollte von Martin Meul präziser beschrieben werden,zurecht der Steuerzahler.Ich persönlich betreute meinen behinderten Bruder während 14 Jahren.Nach sporadischen Kontrolle durch die KESB wurden mir Mängel unterbreitet wie etwa ein Buchhalter Fehller von 75 Rappen und eine falsche Kilometer Entschädugung.Nicht der Rede Wert.5 Millionen???kein Problem.Angeblich hat die GPK keinen Einfluss auf die KESB.Soll doch die KESB die Suppe selber auslöffeln und auf Allmosen Suche gehen.Liebe Leute schützt euch vor der KESB.Durch einen Advokat seid ihr befreit im hohen Alter,denn diese Gesellschaft wird sich überall einmischen.lg.Marcello
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