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Chaletbesitzer als Milchkühe?

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Zweitwohnungsbesitzer verneinen die Frage des Titels mit grösster Wahrscheinlichkeit. Denn als solche wollen sie, angesichts der in unseren Breitengraden immer grösser werdenden Gier nach Kurtaxenerhöhungen, sicherlich nicht gelten. Beim für eine Kurtaxenerhöhung nötigen politischen Prozess wissen wir zu gut, dass die Zweitwohnungsbesitzer kein Wort zu sagen haben. Wie auch. Sie besitzen hier weder Stimm- noch Wahlrecht. Und wenn es um eine Gebührenerhöhung geht, wird dieser Umstand oft bewusst oder manchmal auch unbewusst ausgenutzt. Eine emotionale Schelte lässt danach nicht lange auf sich warten. Voten wie «Die betreiben Abzocken unter Narkose» sind dabei keine Seltenheit. Einzelne Gemeinden haben dies erkannt und beziehen bei der Erarbeitung von neuen Kurtaxenreglementen die Zweitwohnungsbesitzer mit ein. So hofft man auf deren Wohlwollen. Warum aber werden Kurtaxen überhaupt erhöht? Klar, es muss Geld her. Die Gemeinde kann sonst ihre Infrastruktur nicht mehr finanzieren, ist als Begründung oft zu hören. Wie bitte? Wer denkt, dass für die Deckung von Infrastrukturkosten die Kurtaxe eingesetzt werden könnte, ist auf dem Holzweg. Das hat nämlich rein gar nichts mit Tourismus zu tun. Worum geht es? In zahlreichen Gemeinden besteht bei den Infrastrukturkosten eine Unterdeckung. Das heisst, die ständige Wohnbevölkerung berappt den Grossteil der Infrastruktur. Denn diese bezahlt nebst Gebühren für Wasser, Abwasser, Strassen, Feuerwehr, Forst, Polizei, Hochwasserschutz, Lawinenverbauungen, MZH, Spielplätze usw. im Gegensatz zu Zweitwohnungsbesitzern noch Steuern. Hinzu kommt, dass die Infrastruktur jeweils für die Spitzenzeiten ausgelegt sein muss. So besagt eine Studie, dass diese Unterdeckung in einzelnen Oberwalliser Gemeinden weit über 1000 Franken pro Bett und Jahr beträgt. In Anbetracht der Vielzahl an Zweitwohnungen ergibt das gut und gerne mehrere Millionen! Darum gilt ab sofort: Zur Deckung von Infrastrukturkosten müssen die Gemeinden und der Kanton eine Zweitwohnungssteuer einführen oder die Gebühren für Wasser und Strom in Bereitstellungs- und Verursacherkosten aufteilen. Und moderate Kurtaxen nur noch für rein touristische Projekte einsetzen. Und das mit Sachverstand, Überzeugung und frei von Emotionen vermitteln!

Peter Abgottspon

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Kommentare

  • S. Straub - 30

    Zweitwohnungsbesitzer bezahlen neben Gebühren für Kehrricht, Wasser, Strom etc. sehr wohl auch Steuern (Steuer auf Eigenmietwert, Liegenschafts- und Vermögenssteuer). Nicht-Walliser in der Gemeinde, wo die Zweitwohnung liegt , Walliser in ihrer Wohngemeinde. Das wird nur gerne unter den Tisch gekehrt. Ebenso die Tatsache, dass den schwierigeren Bedingungen in den Berggemeinden bezüglich Infrastruktur auch im interkantonalen Finanzausgleich Rechnung getragen wird (geografisch-topografischer Lastenausgleich), also auch von dieser Seite ein Beitrag an die Infrastrukturkosten erfolgt.
    Und nun soll also ein Zweitwohnungsbett den Gemeinden Kosten von CHF 1000 im Jahr verursachen? Welche Studie besagt das? Wie kommt so eine Zahl zustande? -Keine Angaben hierzu. Müssen wir das jetzt einfach glauben?

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