Schiesssport | Der Outdoor-Betrieb konnte bei den meisten Vereinen gar nicht erst aufgenommen werden

Kompromisse und Geduld im Schiesssport

Schiessssport? Vorläufig nur Wunschdenken.
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Schiessssport? Vorläufig nur Wunschdenken.
Foto: zvg

Quelle: 1815.ch 0

Der Schweizer Schiesssportverband und die Armee entwickelten gemeinsam tragfähige Lösungen, die für den Schiesssports in der schwierigen Situation von grösster Bedeutung sind.

Die Corona-Pandemie hat auch den Schiesssport schwer getroffen. Der Outdoor-Betrieb konnte bei den meisten Vereinen gar nicht erst aufgenommen werden, auch der Indoor-Betrieb – wie beispielsweise im SSZ Riedertal Visp – wurde komplett stillgelegt. Hinter den Kulissen beraten jedoch Armee, der SSV und die Kantonalverbände eifrig, wie die Saison 2020 in den Sparten Bundesübungen, Spitzensport beziehungsweise Breitensport und Jungschützenwesen wohl weitergehen wird.

Die Durchführung von Schützenmeisterkursen und -wiederholungskursen ist bis Ende Mai 2020 sistiert; das Gleiche gilt für Jungschützenkurse und JS-Leiterkurse. Der Status von Schützenmeistern und Jungschützenleitern wird um ein Jahr verlängert.

Die Frist für die Durchführung/Abrechnung von Bundesübungen (Obligatorisch, Feldschiessen) wird um einen Monat bis zum 30. September 2020 verlängert, ebenfalls für Jungschützenkurse.

Das Feldschiessen, grösstes dezentrales Schützenfest der Welt vom 5.-7. Juni 2020, ist nicht gesichert. Es kann im Falle einer erhofften Wiederaufnahme des Schiessbetriebs als Vereinsanlass bis Ende September 2020 durchgeführt werden und nicht mehr zwingend am gleichen Wochenende wie bisher.

Der alljährliche Instruktionsrapport für Vereine unter Leitung des zuständigen Mitglieds der Schiesskommission entfällt für 2020.

Auf Stufe Verein gelten nach Wiederaufnahme des Schiesstriebs 2020 folgende Prioritäten: Ausbildung der Jungschützen; Feldschiessen und Obligatorisches organisieren; eventuell auf den einen oder andern vereinsinternen Wettkampf verzichten.

Korpskommandant Thomas Süssli hat entschieden, dass die ausserdienstliche Schiesspflicht (Obligatorisches) für das Jahr 2020 sistiert wird. Sollte der Schiessbetrieb im Frühling/Sommer 2020 wieder aufgenommen werden, kann das Obligatorische von den Armeeangehörigen freiwillig absolviert werden, dies beispielsweise zur Erlangung von Anerkennungskarten. Folgerichtig entfallen für 2020 auch alle Nachschiesskurse und Verbliebenenkurse (Obligatorisches nicht erfüllt).

Die durchführenden Vereine sind jedoch froh, wenn möglichst viele Schiesspflichtige das Obligatorische absolvieren würden, dies auch im Sinne einer Unterstützung der Schützenvereine.

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