Abriss des Pfarrhauses in Randa
Abstimmung muss wiederholt werden
Die Abstimmung um den Abriss des Pfarrhauses in Randa muss wiederholt werden.
Foto: zvg
Im Herbst des vergangenen Jahres fand eine Abstimmung um den Abriss des Pfarrhauses in Randa statt, gegen die anschliessend Einsprache eingereicht wurde. Diese wurde vom Staatsrat gutgeheissen: Die Abstimmung muss wiederholt werden.
Der Gemeinderat von Randa legte der Urversammlung der Einwohnergemeinde Randa am 28. September 2014 eine Abstimmungsvorlage über den Weiterverlauf des Pfarrhauses vor.
Bei dieser Vorlage konnte sich das Stimmvolk entweder für eine Sanierung des Pfarrhauses oder für dessen Abriss entscheiden, wobei anschliessend lediglich die Befürworter eines Abrisses zwischen zwei Untervarianten wählen konnten, die die Neugestaltung nach dem Abriss betrafen.
Gegen diese äusserst knapp ausgegangene Abstimmung wurde am 1. Oktober 2014 beim Staatsrat eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht, in welcher mehrere Rügen vorgebracht wurden.
Wie der Staatsrat heute mitteilt, ist er zum Schluss gekommen, dass eine Abstimmung, bei welcher mehrere Varianten vorgesehen sind - eine sogenannte Variantenabstimmung - grundsätzlich nur gestützt auf eine gesetzliche Grundlage möglich ist.
Die kommunale Abstimmung vom 28. September 2014 muss deshalb wiederholt werden.









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