WKB | Umstrukturierung des Aktienkapital der Walliser Kantonalbank
Einheitlicher Dividendensatz wird geprüft

WKB-Aktien: Mehr Dividende für den Kanton? (Symbolbild)
Foto: 1815.ch
In einem am Mittwoch veröffentlichen Bericht nimmt das kantonale Finanzinspektorat eine mögliche Vereinheitlichung der Dividendensätze bei der WKB unter die Lupe. Eine vom Staatsrat eingesetzt Kommission soll die Möglichkeit einer Umstrukturierung des Aktienkapitals prüfen.
Im Anschluss an den von der Finanz- und Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates erteilten Auftrag lieferte das kantonale Finanzinspektorat am Mittwoch einen Bericht an die WKB ab, welcher hauptsächlich die statutarische Bestimmung über das Recht auf eine getrennt berechnete Inhaberaktiendividende betrifft. Der Bericht thematisiert die Möglichkeit einer Aufhebung der getrennt berechneten Dividende. Die Frage der unterschiedlichen Dividende war kürzlich unter anderem in einer parlamentarischen Intervention der CVPO-Fraktion aufgeworfen worden.
Unterschiedliche Berechnungen
Gegenwärtig sieht der Artikel 8 der Statuten der WKB eine getrennt berechnete Inhaberaktiendividende vor: Neben der Grunddividende, welche bis zu einem Satz von 5 Prozent gleich berechnet wird wie jene der vom Staat gehaltenen Namenaktien, wird auf den Inhaberaktien eine zusätzliche Dividende in Form eines Mehrfachen des Satzes der Namenaktien ausgeschüttet.
Dieses Verhältnis wird jedes Jahr von der Generalversammlung aufgrund der finanziellen Leistungsfähigkeit der Bank sowie der Situation an den Finanzmärkten festgelegt. Der kommenden GV vom 21. Mai hatte die Bank zuletzt eine zum Vorjahr unveränderte Inhaberdividende von 27 Prozent und eine Namenaktiendividende von 16 Prozent zur Ausschüttung vorgeschlagen.
WKB nimmt keine Stellung
Aufgrund der Empfehlungen des kantonalen Finanzinspektorats hat der Staatsrat am Mittwoch beschlossen, eine Arbeitsgruppe zu bilden, welche von Staatsrat Maurice Tornay, Vorsteher des Departements für Finanzen und Institutionen, präsidiert wird und zwei externe Bankfachleute umfasst. Diese Gruppe wurde damit beauftragt, die Fragen zur Umstrukturierung des Aktienkapitals der WKB und zur Aufhebung der getrennt berechneten Dividende zu prüfen.
Die WKB nehme den Bericht des kantonalen Finanzinspektorats und den Beschluss des Staatsrates zur Kenntnis, schreibt die Bank in einem Communiqué. Es stehe ihr aber nicht zu, zu diesem politischen Prozess, welcher in den Bereich des Staates Wallis als Mehrheitsaktionär der WKB fällt, Stellung zu nehmen. Man sei jedoch verpflichtet, die Börse im Rahmen der Ad-hoc-Publizitätspflichten zu informieren.
pd / pmo
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