Via Sicura: Bussen bei Blaulichtfahrten
Anzeigen gegen Mitarbeiter der Sanität Oberwallis
Sorgen für Unmut: Bussen bei Blaulichteinsätzen. (Symbolbild)
Foto: 1815.ch
Matthias Volken arbeitet seit 2008 bei der Sanität Oberwallis als Betriebsleiter.
Foto: zvg
Geraten Feuerwehr, Sanität oder Polizei bei Blaulichteinsätzen in Radarfallen, kann es Bussen hageln. Matthias Volken, Leiter der Sanität Oberwallis, kennt das Problem: Aktuell liegen Anzeigen gegen zwei seiner Mitarbeiter vor.
Bei rund einem Drittel aller Einsätze der Sanität Oberwallis handelt es sich um Fahrten mit Sondersignalen, was laut Leiter Matthias Volken etwa 1000 Einsätze pro Jahr ausmache. Hinzu kämen rund 400 Einsätze mit dem Notarzteinsatzfahrzeug.
«Aktuell existieren zwei Anzeigen gegen Mitarbeiter der Sanität Oberwallis. Eine dieser Anzeigen liegt bei der Staatsanwaltschaft Wallis, eine bei der Kantonspolizei auf», erklärt er. Bei beiden Anzeigen handle es sich um Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit, welche im vergangenen November in der Region Visp-Eyholz innerhalb einer 60 km/h-Zone begangen wurden.
Er führt weiter aus: «Eine dieser Ambulanzen hat die Geschwindigkeit um 24 km/h überschritten, als sie einen Patienten, welcher einen Herzinfarkt erlitten hatte, unter Notarztbegleitung aus der Region Goms ins Spital Visp transportierte. Die zweite Ambulanz hat die Geschwindigkeit um 26 km/h überschritten, als sie zu einer Person unterwegs war, welche in einer Kirche bewusstlos zusammengebrochen war.» Beide Fahrzeuge seien zu diesem Zeitpunkt mit eingeschalteten Sondersignalen unterwegs gewesen.
Gesetzliche Ausnahme
Nach Artikel 100 Absatz 4 des Strassenverkehrsgesetz besteht eine Ausnahme für Blaulichtfahrten, die Formulierung ist allerdings relativ schwammig: «Der Führer eines Feuerwehr-, Sanitäts, Polizei- oder Zollfahrzeugs ist auf einer dringlichen Dienstfahrt wegen Missachtung der Verkehrsregeln und der besonderen Anordnungen für den Verkehr nicht strafbar, sofern er die erforderlichen Warnsignale gab und alle Sorgfalt beobachtete, die nach den besonderen Verhältnissen erforderlich war.»
Was bedeutet «alle Sorgfalt» nun konkret? «Wir erwarten von unseren Mitarbeitenden, dass sie die Geschwindigkeit an die Gegebenheiten anpassen und weisen sie regelmässig darauf hin. Letztendlich will jeder Mitarbeiter nach der Arbeit gesund zu seiner Familie und seinen Kindern nach Hause», nimmt Volken dazu Stellung.
Die Einsätze der Ambulanz werden durch die Sanitätsnotrufzentrale 144 des Wallis koordiniert. Bereits dort wird entschieden, ob die Einsatzfahrzeuge mit Sondersignalen aufgeboten werden. «Als Grundsatz gilt hierbei, wenn eine lebensbedrohliche Situation vorliegt, beziehungsweise nicht ausgeschlossen werden kann oder schwere Folgeschäden zu erwarten sind. Zudem ist es möglich, dass je nach Zustand des Patienten der Transport in das Zielspital mittels Sondersignalen erfolgt.»
Nur bei «dringlichen» Fahrten
Auch die Kantonspolizei Wallis fährt immer wieder Blaulichteinsätze. Mediensprecher Markus Rieder schätzt diese auf 3000 bis 4000 pro Jahr und räumt ein: «Es kann vorkommen, dass die Kantonspolizei unter Einsatz von Blaulicht und Sirenen Verkehrsübertretungen begeht.»
Auch hier sind verschiedene Kriterien für einen Blaulichteinsatz massgebend: So dürfen Blaulicht und Wechselklanghorn etwa nur bei dringlichen Fahrten benutzt werden. «Als dringlich gelten Fahrten im Ernstfall, sogenannte Notfallfahrten, bei denen es auf den möglichst raschen Einsatz der Polizei, der Feuerwehr und der Sanität ankommt, um Menschenleben zu retten, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, bedeutende Sachwerte zu erhalten oder flüchtige Personen zu verfolgen.»
«Gegen Uniformträger»
Laut «SonntagsBlicks» sind derzeit keine Fälle bekannt, wonach ein Fahrer rechtskräftig nach den neuen Richtlinien verurteilt worden wäre. Walter Pfammatter vom Schweizerischen Feuerwehrverband meint allerdings: «Fakt ist, dass die Gerichte immer gegen den Uniformträger entscheiden.»
Matthias Volken kann diese Äusserung teilweise nachvollziehen: «Wenn ich gewisse Entscheide lese oder davon höre, kann ich manchmal auch nur den Kopf schütteln. Ich denke und hoffe jedoch, dass eine vernünftige Lösung gefunden werden kann.» Fixe Vorgaben, wie zum Beispiel, dass die Geschwindigkeit nur um einen gewissen Prozentsatz überschritten werden darf, sieht er als nicht umsetzbar an.
Via Sicura, das Verkehrssicherheitsprogramm des Bundes, soll die Zahl der Toten und Verletzten auf Schweizer Strassen minimieren. Das erste Massnahmenpaket wurde im Januar 2013 eingeführt, das zweite folgte zu Beginn des Jahres.









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