Justiz | Mit 2 Promille im Blut Unfall gebaut
Betrunkener Autofahrer auf Kamikaze-Fahrt ins Vispertal

Ein Oberwalliser Autofahrer, der in stark alkoholisiertem Zustand einen Unfall verursachte, wurde von der Polizei aus dem Verkehr gezogen.
Foto: Keystone
Ein Oberwalliser Autolenker hat im Oktober des vergangenen Jahres in der Region Visp spätabends einen Unfall verursacht, in den ein weiteres Fahrzeug verwickelt wurde. Der junge Fahrer des Personenwagens sass mit über 2 Promille Alkohol im Blut hinter dem Steuer.
Der stark alkoholisierte Fahrzeuglenker war im vergangenen Herbst nach 21 Uhr mit seinem Fahrzeug von Visp in Richtung Stalden unterwegs gewesen. Als er die Talstrasse bei einer Abzweigung verlassen wollte, missachtete er den Vortritt, worauf er mit einem korrekt entgegenfahrenden Personenwagen zusammenprallte.
Bei den nach der Kollision zugezogenen Polizeibeamten fiel der Unfallverursacher daraufhin wegen Anzeichen von Trunkenheit auf, worauf diese einen Atemlufttest durchführten sowie eine Blutprobe anordneten. Die Auswertung der Blutprobe ergab schliesslich, dass der Fahrer mit einer Mindestalkoholisierung von über 2 Promille im Blut unterwegs war. Der 29-Jährige muss sich vor seiner Kamikaze-Fahrt ins Vispertal folglich bis zu 15 Stangen Bier gegönnt haben.
Nach einem strafrechtlichen Verfahren sprach ihn die Staatsanwaltschaft Oberwallis jetzt wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln und wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand für schuldig. Sie verhängte eine auf zwei Jahre bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu jeweils 175 Franken, was einer Gesamtsumme von 21'000 Franken entspricht. Ferner muss der Oberwalliser ein Bussgeld von 1300 Franken sowie die Kosten des Verfahrens von 1000 Franken berappen.
pan
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Kommentare
Koschi - ↑19↓11
1815 wird langsam aber sicher zum Pranger des Oberwallis! Wie wäre es mit weniger reisserischen Titeln à la blick und ein wenig mehr Achtung vor Menschen die halt nun mal Fehler machen und ihre Strafe durch ein Gericht erhalte und büssen. Sie sollten nicht auch noch öffentlich angeprangert werden auch ohne Namen zu nennen das Oberwallis ist ein Dorf und wenn ich wissen möchte um wen es sich handelt brauche ich nur herumzufragen. Schade 1815 ihr wart mal gut.
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petschi - ↑5↓0
Da gebe ich ihnen 100% recht. Vor allem was der Pranger des 1815* betrifft.
Zenhöusern Arnold - ↑22↓11
Muss ein alkolisierter Autofahrer andere Verkehrsteilnehmer zu Tode fahren, dass eine Strafe auf Unbedingt ausgesprochen wird. Wer mit 2 Promille auto fährt handelt vorsätzlich !!!!!
Zudem wird bei jedem Gerichtsurteil immer nur vom armen Täter gesprochen, aber nie von den leidtragenden Unschuldigen Verletzen oder Toten und deren Familien welche dadurch unter Umständen Ihr Ganzes Leben umstellen müssen.
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schmid rene - ↑22↓14
wer keinen fehler macht der werffffe den ersten stein.......
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Zenhöusern Arnold - ↑20↓11
Wen deine Angehörigen dadurch getötet oder fürs ganze Leben behindert bleiben ist deine Meinung immer noch dieselbe ???.
Berthold Bauernfeind - ↑33↓66
Das ist doch eine"Witzstrafe"! 2 Jahre Zuchthaus und Nie wieder hinters Steuer.
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