Verfassungsrat | Im Frühjahr werden die Grundsätze formuliert

Visionen von rund 200 Teilnehmern sollen in Verfassung einfliessen

Im November und Dezember fanden sechs Bürgerworkshops statt. Die zuständige Kommission hat die Berichte zur Bürgerbeteiligung dem Verfassungsrat übermittelt.
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Im November und Dezember fanden sechs Bürgerworkshops statt. Die zuständige Kommission hat die Berichte zur Bürgerbeteiligung dem Verfassungsrat übermittelt.
Foto: Le Nouvelliste/Héloïse Maret

Quelle: 1815.ch 17.01.20 0
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Rund 200 Teilnehmer an den Bürgerworkshops und über 1350 Beiträge auf der digitalen Plattform sind das Resultat der ersten Phase der Bürgerbeteiligung des Verfassungsrates.

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Für den Verfassungsrat sei die Beteiligung der Walliser Bevölkerung an seiner Arbeit sehr wichtig, wie die Verantwortlichen heute mitteilten. Anfang Januar ging die erste Phase der Bürgerbeteiligung zu Ende. Diese hätte darauf abgezielt, «Ideen zu sammeln, die Reflexionen der thematischen Kommissionen zu bereichern und die Anliegen der Öffentlichkeit zu ermitteln». Zu diesem Zweck hat die Bürgerbeteiligungskommission ein Modell mit zwei Komponenten entwickelt: einer digitalen Plattform und Bürgerworkshops.

Über 1350 Beiträge seien auf der digitalen Plattform zusammengekommen, hiess es weiter: «Verschiedene von den thematischen Kommissionen definierte Themen wurden zur Konsultation vorgelegt, wobei die Teilnehmer die Möglichkeit hatten, Kommentare zu verfassen, Vorschläge zu unterbreiten, Argumente einzubringen und abzustimmen.»

Im November und Dezember fanden zudem sechs Bürgerworkshops statt. Ziel sei es gewesen, «Themen zu diskutieren, die in der aktuellen Verfassung wenig oder gar nicht behandelt werden und die Vision der Bevölkerung zu diesen Themen für die kommenden Jahrzehnte zu verdeutlichen».

Inzwischen habe die zuständige Kommission Berichte zu den beiden Komponenten der ersten Phase erstellt und diese den thematischen Kommissionen des Verfassungsrates übermittelt. Diese enthielten «die Rohergebnisse der beiden Prozesse, ohne Analyse».

Die thematischen Kommissionen würden nun die Ergebnisse «zur Kenntnis nehmen und in ihre Überlegungen einfliessen lassen». Dies «im Hinblick auf die Formulierung der Grundsätze, die sie dem Verfassungsrat im Frühjahr zur Prüfung vorlegen werden».

pd/ip/tma
17. Januar 2020, 14:26
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