Bundesgericht | Mann war alkoholisiert und stand unter Drogeneinfluss

Versuchte Tötung: Urteil des Kantonsgerichts Wallis aufgehoben

Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Mannes wegen mehrfacher versuchter vorsätzlicher Tötung aufgehoben und den Fall ans Walliser Kantonsgericht zurückgewiesen. Der Mann hatte seiner Frau und den beiden kleinen Kindern im März 2017 gedroht, sie mit einem Karabiner zu erschiessen.
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Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Mannes wegen mehrfacher versuchter vorsätzlicher Tötung aufgehoben und den Fall ans Walliser Kantonsgericht zurückgewiesen. Der Mann hatte seiner Frau und den beiden kleinen Kindern im März 2017 gedroht, sie mit einem Karabiner zu erschiessen.
Foto: bundesgericht

Quelle: SDA 18.03.20 1

Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Mannes wegen mehrfacher versuchter vorsätzlicher Tötung aufgehoben und den Fall ans Walliser Kantonsgericht zurückgewiesen. Der Mann hatte seiner Frau und den beiden kleinen Kindern im März 2017 gedroht, sie mit einem Karabiner zu erschiessen.

Der Mann war alkoholisiert und stand unter Drogeneinfluss, als er nach einem Streit mit der Ehefrau seinen Karabiner holte und den Verschluss und die Patronen im Wohnzimmer bereit legte. Die Frau verschanzte sich mit den Kindern im Alter von zwei und vier Jahren im Schlafzimmer. Dies geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Als die Polizei eintraf, sass der Mann mit dem noch ungeladenen Gewehr im Wohnzimmer. Den Verschluss hatte er in den Karabiner eingesetzt. Der Mann trat einen Polizisten gegen das Schienbein, wurde aber sofort überwältigt.

Das Walliser Kantonsgericht verurteilte den Mann im Juni vergangenen Jahres zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten und zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 10 Franken. Die Freiheitsstrafe schob das Gericht zugunsten einer ambulanten Massnahme auf.

Das Kantonsgericht befand den Mann neben der versuchten mehrfachen vorsätzlichen Tötung, der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte für schuldig. Das Bundesgericht hat die Verurteilung wegen der versuchten Tötung nun aufgehoben.

18. März 2020, 12:00
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Kommentare

  • Arthur Heinzmann, Visp - vor 5 Jahre ↑25↓6

    Mit anderen Worten... willst Du deine Familie umbringen, so sauf Dir erst einen an, dann gilt das für das oberste Gericht der Schweiz als in Ordnung.
    Unbegreifliche Aktion!

    antworten

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