Kontroverse Beurteilung des neuen Steuerstrafrechts
Darbellay: «Klarer Angriff auf das Bankgeheimnis»
Die Reaktionen auf die Vorschläge für ein neues Steuerstrafrecht fallen wie in Steuersachen üblich kontrovers aus. Kantone und Linke können den Ideen des Bundesrates als einzige etwas Positives abgewinnen, die SP möchte aber weiter gehen. Die Rechte lehnt jede Lockerung des Bankgeheimnisses ab.
«Das ist ein klarer Angriff auf das Bankgeheimnis», sagte CVP-Präsident Christophe Darbellay am Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Es sei nicht notwendig, das Gesetz derart grundsätzlich zu ändern. Das System funktioniere. Eine Anpassung dränge sich nur bei schweren Hinterziehungsfällen auf, die wie Steuerbetrug sanktioniert werden sollten.
Die Reaktionen fokussieren vor allem auf die geplante neue Kompetenz für kantonale Steuerbehörden, in Hinterziehungsfällen auch Bankdaten verlangen zu können. Damit gibt der Bundesrat aus Darbellays Sicht den Forderungen der Finanzdirektoren nach. Diese wollten die gleichen Rechte wie ausländische Steuerbehörden, blendeten aber aus, dass die Steuermoral in der Schweiz ausserordentlich hoch sei.
Fundamentalopposition gegen das neue Untersuchungsmittel kündigt die SVP an: Die neuen Möglichkeiten der Steuerbehörden führten zu einem Schnüffel-Staat und einer Kriminalisierung der Bürger – auch jenen, «die bloss vergessen, etwas zu deklarieren».
Nicht in Frage kommt auch für die FDP, dass «Steuerbehörden von Banken direkte Informationen verlangen dürfen». Nach Ansicht der Partei sollte ein Gericht über Auskunftserteilungen entscheiden. Unterstützung erhält Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf indes von ihrer Partei, der BDP.
In die richtige Richtung
Weiter gehen müsste die Vorlage aus Sicht der SP. «Das ist nicht das Ende des Bankgeheimnisses», stellte Ada Marra (VD) fest. Nach wie vor brauche es einen Verdacht, um eine Untersuchung einzuleiten. Die SP geht aufgrund von Expertenaussagen davon aus, dass 2009 rund 18 Milliarden Franken Steuern hinterzogen wurden. Der Schritt gehe aber in die richtige Richtung.
Ebenfalls in die richtige Richtung geht der Vorschlag aus Sicht von Peter Hegglin, Präsident der Finanzdirektorenkonferenz (FDK). Er habe mehrfach gefordert, dass die kantonalen Steuerbehörden Zugriff auf Bankdaten erhalten sollten. Es sei aber auch richtig, dass der Entscheid über solche Massnahmen bei den Chefs der Steuerverwaltung liege. «Es sollen nicht die Schleusen geöffnet werden.»
Zu Details wollte sich Hegglin nicht äussern, weil er die Vorlage noch nicht analysieren konnte. Die FDK wird eine gemeinsame Stellungnahme zur Vorlage abgeben.
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