Das Wallis verfügt über 19 Prozent zu viel an unbebauten Bauzonen
Diskussionen um Bauland-Dimensionierung beginnen

Wie viel Bauland brauchen die Gemeinden in den nächsten 15 Jahren?, lautet die Gretchenfrage für die Walliser Gemeinden.
Foto: zvg
Ab März 2015 wird der Kanton Wallis mit den Gemeinden über allfällige Massnahmen bei überdimensionierten Bauzonen diskutieren. Grundlage dazu ist unter anderem die eben erst abgeschlossene Bauzonenstatistik des Kantons.
Das neue schweizerische Raumplanungsgesetz (RPG), das im Mai 2014 in Kraft getreten ist, verlangt von den Kantonen innerhalb der nächsten fünf Jahre eine entsprechende Anpassung der kantonalen Richtpläne. Im Bereich der Siedlungen verlangt der Richtplan, dass Bauzonen so festzulegen sind, dass sie dem voraussichtlichen Bedarf der jeweiligen Gemeinden für 15 Jahre entsprechen. Gemeinden mit überdimensionierten Bauzonen müssen ihre Zonen entsprechend reduzieren.
Erhebung der Bauzonen abgeschlossen
Als Grundlage für zukünftige Entscheide hat der Kanton in diesem Jahr nun eine Bauzonenstatistik realisiert. «Ziel der anerkannten und auch vom Bund angewandten Methode war es, in allen Gemeinde bebaute und unbebaute Bauzonen zu identifizieren. Der Entwurf dieser Daten wurden den Gemeinden zur Kontrolle unterbreitet», sagt Damian Jerjen, Chef der Dienststelle für Raumentwicklung, beim Kanton Wallis.
«Die Gemeinden hatten bis Ende November Zeit, die Richtigkeit der kantonalen Erhebung zu überprüfen und allfällige Korrekturen anzubringen. Der Grossteil der Gemeinde hat inzwischen geantwortet.» So soll der Stand vom 1. Mai 2014 im Kanton korrekt abgebildet werden, erklärt Jerjen diese erste Phase einer erstmaligen Bauzonenerhebung im Kanton. Im Hinblick auf künftige Rückzonungen sei es natürlich primäres Ziel, unbebaute Bauzonen zu eruieren.
Grundsätze für Redimensionierungen
«Ab März 2015 werden wir erneut auf die Gemeinden zugehen, und zwar mit einem ersten Entwurf des kantonalen Richtplans. Die Gemeinden können sich in einer Vernehmlassung dazu äussern, unter anderm auch zur Bauzonengrösse», erklärt Jerjen die weiteren Schritte zur Umsetzung der Vorgaben des Bundes. Der Kanton ist hier insofern in einem guten Zeitplan, da im Wallis bereits im Jahr 2010, also lange vor dem neuen RPG, mit der Revision des Richtplans begonnen wurde.
Laut Jerjen werden im Entwurf des Richtplans Grundsätze zur Dimensionierung der Bauzonen sowie den entsprechenden Massnahmen enthalten sein. «Über diese Grundsätze werden wir 2015 mit den Gemeinden in Diskussion treten.» Zu konkreten Zahlen zur Bauzonenstatistik will sich Jerjen noch nicht äussern. «Noch sind nicht alle Erhebungen bereinigt, deshalb macht es derzeit wenig Sinn diese zu kommunizieren.»
19 Prozent zu viel unbebaute Bauzonen
Allerdings dürften die jetzt vom Kanton erhobenen Daten im Wesentlichen nicht von den Zahlen des Bundes aus dem Jahr 2012 abweichen. Demnach verfügt das Wallis über 17'265 Hektaren Bauzone. Im Kantoneranking liegt das Wallis damit an fünfter Stelle. Spitzenreiter ist Zürich mit 29'785 Hektaren. Pro Einwohner des Wallis stehen somit 572 Quadratmeter Bauland zur Verfügung: Damit liegt der Kanton auf der Spitzenposition.
Was die unüberbauten Bauzonen betrifft, die wohl bald schon in den Fokus möglicher Rückzonungen geraten werden, belegt das Wallis ebenfalls einen Spitzenplatz. Mit einem Anteil von 24 Prozent unbebauter Bauzonen steht das Wallis unangefochten an der Spitze aller Kantone. In den Umsetzungsinstrumenten zum RPG kommt der Bund zum Schluss, dass der Kanton Wallis rund 19 Prozent zu viel unbebaute Bauzone verfügt.
In der Tendenz ländliche Gebiete
Will der Kanton den Vorgaben des Bundes gerecht werden, wird es im Wallis wohl oder übel zu grossen Redimensionierungen von Bauzonen kommen müssen. «Dabei wird die Frage der Zweitwohnungen mit hineinspielen. Gemeinden, die unter die Verordnung des Zweitwohnungen fallen, werden wohl über eine Redimensionierung der Zonen für solche Bauten nachdenken müssen», sagt Jerjen.
Rückzonungen sind jedoch gemäss Jerjen nur eine mögliche Massnahme um die Vorgaben des RPG zu erfüllen. «Befinden sich überdimensionierte Bauzonen beispielsweise im Siedlungsgebiet macht eine Rückzonung wenig Sinn. Hier geht es vielmehr darum, geeignete Massnahmen zu finden, um eine sinnvolle Etappierung sicherzustellen.» In der Tendenz befinden sich die überdimensionierten Gemeinden eher im ländlichen Raum, wo in den letzten Jahren wenig Entwicklung stattfand.
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